Offener Brief von Blickkontakt an Bundesminister Böhmdorfer

Es geht nicht um den Einzelfall!

Dieter Böhmdorfer
Bundespressedienst

Anlässlich des jüngst in den Medien aufgezeigten Falles einer kärntner Juristin, der der Zugang zum Richterberuf wegen ihrer „Sehbehinderung“ – wie es in der Stellungnahme des BMJ vom 26.9.2002 hieß – verweigert wurde, wendete sich der Verein Blickkontakt als Interessensvertretung sehbehinderter und blinder Menschen am 28. September 2002 mit einem offenen Brief an den Justizminister.

In diesem Brief will Blickkontakt nun die Positionierungen des Justizministers zur Frage der körperlichen Eignung blinder und hochgradig sehbehinderter JuristInnen für den Richterberuf erfahren und wissen, ob ein derartiger Ausschluss einer Gruppe von JuristInnen von einem juristischen Beruf eigentlich vor dem Hintergrund des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen in Art. 7 Abs. 1 B-VG und vor dem Hintergrund der Gleichbehandlungsrichtlinie der EU, 2000/78/EG, die die Feststellung der Rahmenbedingungen für die Gleichbehandlung behinderter Menschen in Beschäftigung und Beruf zum Inhalt hat, aus Sicht des Justizministers vertretbar ist.

Man darf gespannt sein, wie die Beantwortung dieses offenen Briefes lautet; selbstverständlich wird Blickkontakt darüber unverzüglich berichten.

Wenngleich der Einzelfall von Mag. Andrea Zweibrot nun durch das Jobangebot des kärntner Landeshauptmannes, Dr. Jörg Haider, vom 27.9.2002 gelöst zu sein scheint – Frau Mag. Zweibrot könnte demnach im Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten zu arbeiten beginnen -, bleibt die behindertendiskriminierende Situation im Bereich der Justiz dennoch bestehen und muss umgehend beseitigt werden.

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