ÖVP-Praniess-Kastner: Volksanwaltschaft kritisiert Umgang mit behinderten Menschen in Wien

Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Behinderung muss stets oberste Priorität haben

Karin Praniess-Kastner
BIZEPS

Es sei bezeichnend für den enormen Aufholbedarf des Landes Wien, dass gerade der Bereich Gesundheit und Soziales eine Fülle von Kritikpunkten enthalte, erklärte die Behindertensprecherin der ÖVP Wien, LAbg. Karin Praniess-Kastner, in der heutigen Sitzung des Wiener Landtages zum Bericht der Volksanwaltschaft.

Die Verwaltung in Wien müsse nicht nur besser und effizienter, sondern vor allem bürgernäher werden, so Praniess-Kastner, die hier die Empfehlungen der Volksanwaltschaft klar unterstrich.

Behinderte Menschen immer noch Bittsteller in Wien

Exemplarisch für die träge Vorgangsweise der roten Stadtregierung im Bereich der Rechte für behinderte Menschen erwähnte Praniess-Kastner die verspätete Gewährung eines Gehbehindertenausweises. „Der Fall, den die Volksanwaltschaft hier dokumentiert, ist unfassbar“, zeigt sich die ÖVP-Mandatarin empört. Der Betroffene habe erst nach direkter

Intervention des Bürgermeisters seinen Ausweis bekommen, da sich der zuständige Amtsarzt einfach geweigert hatte, die durch mehrere FachärztInnen medizinisch belegten Fakten zur Kenntnis zu nehmen.

„Diese Sozialpolitik nach ‚Gutsherrnart‘, wo BürgerInnen erst zum Stadtoberhaupt pilgern müssen, bevor sie bekommen, was ihnen vom Gesetz her zusteht, lehnen wir klar ab“, erklärte Praniess-Kastner.

Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft auch für FSW

Durch die Auslagerung diverser Aufgaben aus dem Sozialbereich an den Fonds Soziales Wien (FSW) habe die Stadt den Umstand herbeigeführt, dass diese Strukturen nicht mehr der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen. „Das ist für die Betroffenen ein klarer Nachteil. Wir fordern daher, die gesetzliche Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für Institutionen wie den FSW sicherzustellen“, so Praniess-Kastner.

Bescheidausstellung bei Sozialhilfe und WBHG-Leistungen unabdingbar

Heftige Kritik übte die ÖVP-Abgeordnete an der derzeitigen Praxis bei Zu- bzw. Ablehnung von Sozialhilfeansuchen und Leistungen nach dem Wiener Behindertengesetz (WBHG): „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bescheidausstellung nur schriftlich erfolgen sollte, um die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Probleme in der Praxis erst gar nicht entstehen zu lassen.“ Die ÖVP habe daher in der heutigen Sitzung des Wiener Landtages entsprechende Beschlussanträge zur effektiven Sicherung der rechtlichen Möglichkeiten für Wiener SozialhilfewerberInnen sowie für Menschen mit Behinderung eingebracht. „Die Wiener SPÖ hat sich leider nicht dazu durchringen können, unseren Anliegen zuzustimmen. Das ist vor allem aus Sicht der Betroffenen sehr schade“, so Praniess-Kastner.

‚Behinderung‘ künftig Tatbestand in Wiener Antidiskriminierungsgesetz

Erfreut zeigte sich die ÖVP-Behindertensprecherin dagegen über den Meinungswechsel innerhalb der SPÖ-Fraktion in Bezug auf die Novellierung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes: „Nach langem Bemühen ist es nun endlich gelungen, mittels Mehrparteienantrag den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund von Behinderung im Gesetz zu verankern“.

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