ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm 2015 für Oberösterreich

Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem ÖVP-FPÖ Arbeitsübereinkommen, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind.

ÖVP-FPÖ Arbeitsübereinkommen 2015 für Oberösterreich
BilderBox.com/BIZEPS

Das Arbeitsübereinkommen „Mit Mut und Entschlossenheit – Oberösterreich weiter entwickeln Arbeitsübereinkommen 2015 bis 2021“ wurde am 23. Oktober 2015 auf der Homepage der ÖVP-Oberösterreich veröffentlicht.

Es umfasst 47 Seiten und ist in eine Präambel und 26 Abschnitte gegliedert.

Wir bringen hier wie gewohnt einige unkommentierte Auszüge (Zitate) aus dem Arbeitsübereinkommen.

Zitate aus dem Arbeitsübereinkommen:

Bildung & Jugend

Stärkeorientierte Pädagogik braucht Förderung und Forderung: Die individuelle Förderung hochbegabter und leistungsschwacher Kinder und Jugendlicher sowie von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen bzw. mit Migrationshintergrund sind ebenso wesentliche Säulen des Maßnahmenspektrums wie die gezielte Förderung von Sport und Bewegung und des Interesses an Technik und Naturwissenschaft. … Gleichzeitig sollen zukünftig auch gezielte, institutionalisierte Unterstützungssysteme wie Schulsozialarbeit und Assistenz garantieren, dass eine qualitätsvolle Bildung für alle Kinder in Oberösterreich möglich ist.

Sprachförderung als Schlüssel für Integration und Bildungserfolg: Um einen möglichst schnellen Spracherwerb zu fördern und vor allem die Kommunikation und Integration migrantischer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, begrüßen wir die Forcierung von Deutsch als Schulsprache in autonomen Regelungen.

Finanzen

Folgende Finanzierungsvereinbarungen stehen außer Diskussion und werden in der kommenden Legislaturperiode nicht verändert: … Die derzeitige Sozialhilfe-Finanzierung (60:40) … Die jährliche Erhöhung des Sozialbudgets inkl. Kinder- und Jugendhilfe (ausgenommen Kosten für Flüchtlingsbetreuung) im doppelten Ausmaß der sozialpartnerschaftlich festgelegten Gehaltserhöhung im Öffentlichen Dienst

Wohnbau

Leistbareres Wohnen wird für die Zukunft der Menschen wichtiger denn je. Auf junge, ältere oder Menschen mit Beeinträchtigung, aber auch auf Großfamilien ist durch geeignete Wohnmodelle im sozialen Wohnbau Bedacht zu nehmen, damit das Wohnen auch für sozial Schwache leistbar bleibt.

Soziales

Chancengleichheitsgesetz: Menschen mit Beeinträchtigung sollen bei uns die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Bedarfsgerechte Standards, die den individuellen Hilfebedarf berücksichtigen, und flächendeckende Angebote, die Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, sind wesentliche Bestandteile dieser Rahmenbedingungen.

Größte Herausforderung im Sozialbereich ist die Betreuung jener Menschen mit Beeinträchtigung, die sich derzeit noch auf einer Warteliste vor allem für einen Arbeits- oder Wohnplatz befinden. Um einen genauen Überblick und valide Planungsgrundlagen über Anzahl und Bedarfe dieser Menschen zu haben, ist eine Neustrukturierung des ChG-Vormerksystems vor allem hinsichtlich des dringenden Bedarfs erforderlich.

Um die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung in unserer Gesellschaft weiter voranzutreiben, setzen wir auf einen breiteren und ganzheitlicheren Zugang. Nicht die alleinige Betreuung in kleinen Wohnformen bedeutet unserer Meinung nach Inklusion, Teilhabe findet auch in der Arbeit oder in der Freizeit statt.

Wir wollen Menschen mit Beeinträchtigung bei der Entwicklung ihrer Selbständigkeit fördern und unterstützen. Hierzu ist ein flexibler Wechsel von vollbetreutem auf teilbetreutes Wohnen förderlich. Wie in anderen Bundesländern gelebte Praxis, ermöglicht ein höherer Anteil in Teilbetreuung ein Betreuungsangebot für mehr Menschen. Wohngruppen mit bis zu acht Personen oder auch bis zu acht Wohneinheiten pro Standort widersprechen nicht der Inklusion.

Wir wollen das familiäre Leben zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Eltern auch dann ermöglichen, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, das beeinträchtigte Kind zu pflegen und selbst die Pflege in einem Alten- und Pflegeheim benötigen. Zusätzlich wollen wir das Wohnen für Beeinträchtigte auch in Alten- und Pflegeheimen ermöglichen.

Wir wollen Menschen mit Beeinträchtigung auch im Alter die beste Form der Betreuung ermöglichen. Das kann auch eine Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim statt in einer Betreuungseinrichtung nach dem Chancengleichheitsgesetz bedeuten.

Synergieeffekte müssen wir vor allem auch im Bereich der Mobilen Dienste nützen, wenn in einem Haushalt sowohl eine ältere Person als auch eine beeinträchtigte Person Hilfe und Unterstützung benötigen. Hier sollen nicht wie bisher zwei unterschiedliche Organisationen zuständig sein. Eine gemeinsame Betreuung durch eine Pflegekraft sollte ermöglicht werden. Auch eine Optimierung der Transportlogistik zwischen Wohnstätte und Tagesbetreuung von Menschen mit Beeinträchtigung sowie die bessere Berücksichtigung von Transportwegen bei der Errichtung und Schaffung von Wohn- und Tagesbetreuungseinrichtungen streben wir an.

Kultur

Verstärkt soll auch die Zusammenarbeit zwischen Kultur und Tourismus werden – in diesem Zusammenhang ist auch die bessere Erschließung des Linzer Schlosses (Teil des Landesmuseums) für ältere und gehbehinderte Menschen (Lift oder andere Möglichkeiten) zu prüfen.

Migration, Asyl und Integration

Des Weiteren soll das Prinzip „Schulsprache Deutsch“ Eingang in die Hausordnungen der diversen Bildungseinrichtungen finden. Somit kann sichergestellt werden, dass nicht nur während des Unterrichts, sondern auch in den Pausen und auf dem gesamten Schulareal deutsch gesprochen wird.

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