ÖGLB: Inklusive Bildung statt Sonderschule

Jedes gehörlose Kind hat das Recht, gemeinsam mit anderen Kindern in Gebärdensprache lernen zu können.

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Österrreichischer Gehörlosenbund

Anlässlich der 2. öffentlichen Sitzung des unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Parlament am 28. April 2010 verstärkt der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) einmal mehr seine Forderung nach flächendeckender Umsetzung der Bilingualen Beschulung.

Bereits seit dem Taubstummenlehrerkongress in Mailand im Jahre 1880 wird gehörlosen Menschen in Österreich ihr Recht auf Bildung vorenthalten. Damals wurde beschlossen, der Lautsprache gegenüber den Gebärden den Vorzug zu geben. Von da an behielt die Lautsprachmethode in den Gehörlosenschulen Österreichs immer den Vorrang.

Heuer im Sommer findet in Vancouver der internationale Kongress über Bildung und Erziehung Gehörloser statt. Im Schreiben an den ÖGLB distanziert sich die Vorsitzende des Kongresses, Claire Anderson, von diesen historischen Beschlüssen und bezeichnet sie als „einen Fehler“.

In Österreich sind sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (seit 1992) als auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (seit 2008) verbindlich. Beide können als Katalog des Versagens der Bildungspolitik gelesen werden, gleichzeitig aber auch als Vision für ein kindgerechtes Österreich. Die Menschenrechte für gehörlose Kinder und Jugendliche sind und bleiben für diese Vision der hoch gesteckte Maßstab.

Die zentrale Botschaft ist: gehörlose Kinder sind Menschen, die von Geburt an Rechte auf Gebärdensprache und Gehörlosenkultur in Bildungsprogrammen haben.

Download: Offener Brief über Bildung und Menschenrechte für gehörlose Menschen

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