Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses: „Jetzt entscheide ich!“

Im Justizministerium fand am 17. November 2011 die fünfte öffentliche Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Thema: Sachwalterschaft

Eindrücke vom Öffentlichen Monitoringausschuss 20111117
BIZEPS

Die Sitzung unter dem Titel „Unterstützte selbstbestimmte Entscheidungsfindung – Jetzt entscheide ich!“ bot umfangreiche Gelegenheit, über die Stärken und Schwächen des österreichischen Sachwalterrechts zu sprechen.

Besonders die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter waren aufgerufen, ihre Erfahrungen einzubringen. Frau Gruber vom Netzwerk Selbstvertretung Österreich erzählte ausführlich und brachte eine umfangreiche Stellungnahme mit Forderungen ein, „weil für uns SelbstvertreterInnen das Thema Sachwalterschaft wichtig ist“. Auch Thomas Wächter (Selbstvertreter von Mensch Zuerst – People First Vorarlberg) wies auf Änderungsbedarf hin.

Ziel ist mehr Selbstbestimmung

Der Monitoringausschuss stellte den derzeitigen Diskussionsentwurf zum Thema vor und bat um inhaltlichen Ergänzungen. „Sachwalterschaft ist im Ergebnis die Bestimmung des Willens durch eine dritte Person. Die Fremdbestimmung einer Person, verstärkt durch die Gesetzesregelungen, steht in einem unauflöslichen Spannungsverhältnis zum Menschenrecht auf Selbstbestimmung“, hielt der Ausschuss dazu fest.

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Monitoringausschusses im Justizministerium präsentierte Michael Bach (Leiter der Canadian Association for Community Living) das kanadische Modell der unterstützten Entscheidungsfindung. Dieses Modell der Unterstüzungskreise kann sich die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Marianne Schulze, auch für Österreich gut vorstellen.

„Jeder Mensch hat einen Willen – dieser kann von der Person selbst ausgedrückt werden – oder von anderen beschrieben oder interpretiert werden“, hielt Bach fest und erinnerte: „Menschen sind nicht inhärent inkompetent oder unfähig Entscheidungen zu treffen, es sind die Prozesse.“

„Die betroffenen Menschen brauchen Assistenz und Hilfe, dafür müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden“, berichtet der Standard und schreibt zum derzeitigen Sachwalterrecht: „Das widerspricht (teilweise) der UN-Menschenrechtskonvention.“

Angetan zeigte sich Michael Bach von der öffentlichen Sitzung und dem österreichischen Monitoringausschuss. „In Kanada haben wir noch kein Monitoringgremium und Ihres ist vorbildlich“, meinte er und verwies damit darauf, dass man voneinander lerne könne.

Justizministerin Karl: Was funktioniert? Wo liegen die Probleme?

Die Justizministerin, Dr. Beatrix Karl (ÖVP), war teilweise bei der öffentlichen Sitzung des Monitoringausschusses anwesend. „Es ist wichtig, dass wir von Ihnen Rückmeldungen bekommen, ob die Regelungen in der Praxis funktionieren und wo die Probleme liegen“, tat die Ministerin kund.

Möglichkeiten der Mitwirkung

Das aktuelle Diskussionspapier „Jetzt entscheide ich!“ ist auf der Homepage des Monitoringausschusses verfügbar und liegt auch in einer leichter Lesen Form auf.

Es besteht noch bis 13. Jänner 2012 die Möglichkeit, Kommentare und Ergänzungsvorschläge einzubringen. Im Anschluss wird der Monitoringausschuss eine Stellungnahme zum Thema beschließen und veröffentlichen.

Öffentliche Sitzungen garantieren Partizipation

Bisher fanden öffentliche Sitzungen am 27. Oktober 2009, am 28. April 2010 (Inklusive Bildung), am 28. Oktober 2010 (Schutz vor Gewalt), am 28. April 2011 (Persönliche Assistenz) sowie am 17. November 2011 („Jetzt entscheide ich!“) statt. (Fotos von den öffentlichen Sitzungen)

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