Novelle zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – menschenverachtend!

Riha: "Je nach Position kann man das nun als listig oder widerlich bewerten - eine menschenverachtende Haltung ist das allemal."

Eduard Riha
BIZEPS

Mit der Novelle zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), die mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten soll, verabschiedet sich die Bundesregierung endgültig vom ambitionierten Vorhaben ihrer Vorgänger, Menschen mit Behinderungen Barrieren aus dem Weg räumen zu wollen.

Der Text zur geplanten BGStG-Novelle liest sich nun so: „Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage kundzumachen. Wenn der Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5 Abs. 2 wegen baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden nur vor, soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem Teiletappenplan vorgesehen ist und bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht umgesetzt wurde.“

„Entgegen anderslautender Jubelmeldungen vor einigen Tagen steht’s nun fest. Mit dieser Novelle verlängert die Bundesregierung die Umsetzung der Verpflichtung zum Barrierenabbau nicht nur endgültig bis 2020, sondern schafft sich noch ein weiters Hintertürchen für Grauslichkeiten“ stellt Eduard Riha, Experte für Barrierefreiheit der ÖAR, fest und erklärt: „Die nun in den Teiletappenplänen festgelegten Maßnahmen kann bis zum Ende dieses Jahres, wie im Gesetz vorgesehen, kein Mensch – sofern er redlich ist – auf ihre Stimmigkeit überprüfen. Finden sich in diesen Dokumenten erst später Mängel, dann zeigt der Gesetzgeber den behinderten Menschen die lange Nase. Ist nämlich die Beseitigung einer Barriere im Teiletappenplan nicht vorgesehen – gleichviel ob das absichtlich oder irrtümlich geschah – dann ist ihr reales Vorhanden sein keine mittelbare Diskriminierung mehr, ihre Beseitigung kann nicht mehr verlangt werden. Je nach Position kann man das nun als listig oder widerlich bewerten – eine menschenverachtende Haltung ist das allemal.“

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