Neuer Behindertenanwalt ernannt: Erwin Buchinger

Der wochenlangen Diskussion um die Nachbesetzung des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt), ist mit der Bestellung von Erwin Buchinger, dem Sozialminister der letzten Bundesregierung, ein Ende gesetzt.

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„Die Institution des Behindertenanwalts wird vor allem durch die Kooperation des Funktionsträgers mit den unterschiedlichen Gruppen behinderter Menschen und der Expertise von deren Organisationen wirklich mit Leben erfüllt“ sagt in einer ersten Stellungnahme der Präsident der ÖAR, Dr. Klaus Voget und führt aus: „Schon der Vorgänger Buchingers, Herbert Haupt, hat während seiner Amtsperiode regelmäßigen Kontakt zur ÖAR gepflegt und sich in strittigen Angelegenheiten mit der Dachorganisation abgesprochen.

Entscheidend wird daher sein, auch mit dem Nachfolger konstruktiv zusammenzuarbeiten, insbesondere deshalb, weil diesem Amt in den kommenden Jahren noch mehr Bedeutung zukommt – man denke nur an die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in Angelegenheiten der Barrierefreiheit.

Ich jedenfalls halte die Diskussion, welche Persönlichkeit dieses Amt ausüben soll, aufgrund der vollzogenen Bestellung für nachrangig und möchte intensive Zusammenarbeit in den Vordergrund stellen“

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