Netzwerk „Barrierefreies OÖ“ fordert: „An Barrierefreiheit darf nicht gespart werden!“

Die Behauptung barrierefreier Wohnbau sei von vorneherein teuer, entspricht auch nicht den Tatsachen.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde und Rechte dieser Menschen fördern soll.

Er findet jeden 3. Dezember statt und wurde erstmals im Jahr 1993 begangen.

Das Netzwerk „Barrierefreies OÖ“ nimmt diesen Tag zum Anlass, um auf drohende Verschlechterungen beim Barrierefreien Wohnbau in OÖ aufmerksam zu machen.

Diese Verschlechterungen sind im Wesentlichen folgende:

  • Rampen innerhalb von Gebäuden dürfen 10 % Steigung haben. Das sind 4 % mehr als es bisher vorgeschrieben war. Dass Menschen, die auf die Benützung von Rampen angewiesen sind, hier Gefahr laufen, einen Unfall zu erleiden, wird aus Kostengründen ignoriert.
  • Im aktuellen Entwurf des Oö. Bautechnikgesetzes ist zwar der anpassbare Wohnbau vorgesehen, wer im Bedarfsfall die Adaptierungskosten zu tragen hat, ist jedoch unklar.
  • Bei Treppen in Wohngebäuden, in denen ein Personenaufzug vorhanden ist, soll es in Zukunft nur mehr auf einer Seite statt beidseitig einen Handlauf geben. Diese Einsparung stellt ein enormes Sicherheitsrisiko für die BewohnerInnen solcher Wohngebäude dar.
  • Gastgewerbebetriebe mit weniger als 26 Verabreichungsplätzen müssen künftig nicht barrierefrei ausgeführt werden.
  • Sonstige Bauwerke, die allgemein zugänglich und für weniger als 50 BesucherInnen ausgelegt sind, brauchen künftig nicht mehr barrierefrei ausgeführt werden.
  • Die geplanten Verschlechterungen beim barrierefreien Wohnbau entsprechen nicht den Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik OIB, die, gemäß der Art. 15a B-VG Vereinbarung von den Bundesländern eigentlich zur Gänze umzusetzen wären.

Die Einsparungen auf Kosten der Barrierefreiheit werden von politischer Seite dadurch begründet, dass der Wohnbau in OÖ auch für finanzschwache jüngere Menschen leistbar bleiben muss. Dabei wird vergessen, dass gerade jüngere Familien mit Kleinkindern erheblich von Barrierefreiheit profitieren.

Die Behauptung barrierefreier Wohnbau sei von vorneherein teuer, entspricht auch nicht den Tatsachen. Tatsächlich liegt das Einsparungspotential im Bereich der Barrierefreiheit lediglich unter 1 % der Gesamtbaukosten.

Barrierefreiheit ist kein Luxus

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht und von einer barrierefreien Umwelt profitieren alle Menschen!

Jubelmeldungen einzelner politischer Parteien, wie sie in den Medien zu lesen waren, dass es mit der Barrierefreiheit in OÖ nun zum Besten stehe, sind jedoch nicht gerechtfertigt. So wurde leider die Forderung des Netzwerkes, dass bei Wohnhäusern mit mehr als 2 Geschossen über dem Erdboden der Einbau eines Aufzuges verpflichtend vorzuschreiben ist, nicht berücksichtigt, obwohl dies in der OIB-Richtlinie 4 so vorgesehen ist. Stattdessen wurde es dabei belassen, dass der Einbau eines Aufzuges bei Wohnhäusern erst bei mehr als 3 Geschossen über dem Erdboden erfolgen muss“, erklärt Gunther Trübswasser von SOS Menschenrechte.

Darüber hinaus gibt es folgende Punkte in der Regierungsvorlage des Oö. Bautechnikgesetzes 2012 bzw. dem Begutachtungsentwurf zur Oö. Bautechnikverordnung 2013, die eine Verschlechterung der Barrierefreiheit bedeuten:

Adaptierungskosten übernimmt, bleibt auch hier unklar.

  • Rampen innerhalb von Gebäuden dürfen 10 % Steigung haben. Das sind 4 % mehr als es bisher vorgeschrieben war. Dass Menschen, die auf die Benützung von Rampen angewiesen sind, hier Gefahr laufen, einen Unfall zu erleiden wird aus Kostengründen ignoriert.
  • Bei Treppen in Wohngebäuden, in denen ein Personenaufzug vorhanden ist, soll es in Zukunft nur mehr auf einer Seite statt beidseitig einen Handlauf geben. Diese Einsparung stellt ein enormes Sicherheitsrisiko für die BewohnerInnen solcher Wohngebäude dar, insbesondere wenn der Aufzug defekt ist oder bei Bränden, wo ja bekanntlich der Aufzug nicht benutzt werden darf und somit der der einzige Fluchtweg über diese Treppen verläuft.
  • Bewegungsflächen vor Türen gem. ÖNORM B1600 („Planungsgrundsätze für das Barrierefreie Bauen“) können in Wohnungen künftig entfallen, wenn „Leerverrohrungen für den nachträglichen Einbau von elektrischen Türöffnern“ eingebaut werden. Wer allerdings im Bedarfsfall die Adaptierungskosten übernimmt, bleibt auch hier unklar.
  • Gastgewerbebetriebe mit weniger als 26 Verabreichungsplätzen müssen künftig nicht barrierefrei ausgeführt werden.
  • Sonstige Bauwerke, die allgemein zugänglich und für weniger als 50 Besucherinnen und Besucher oder Kundinnen und Kunden ausgelegt sind, brauchen künftig nicht mehr barrierefrei ausgeführt werden.

„Die geplanten Verschlechterungen beim barrierefreien Wohnbau entsprechen nicht den Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik OIB, die, gemäß der Art. 15a B-VG Vereinbarung von den Bundesländern eigentlich umzusetzen wären“, erkärt Konsulent Ing. Hannes Wiesinger.

Die Einsparungen auf Kosten der Barrierefreiheit werden von politischer Seite dadurch begründet, dass der Wohnbau in OÖ auch für finanzschwache jüngere Menschen leistbar bleiben muss. Dabei wird vergessen, dass gerade jüngere Familien mit Kleinkindern erheblich von Barrierefreiheit profitieren.

Auch die Behauptung barrierefreier Wohnbau sei von vorneherein teuer, entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich liegt das Einsparungspotential im Bereich der Barrierefreiheit lediglich unter 1 % der Gesamtbaukosten.

Bevölkerungsgruppen nicht gegeneinander auszuspielen

„Was jedoch erheblich ist, ist der Schaden, den die Politik mit ihrer Argumentation und dem Versuch, verschiedene Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen, im öffentlichen Bewusstsein anrichtet“, meint die Obfrau der Selbstbestimmt-Leben-Initiative, Mag. Karin Kaufmann.

In diesem Sinne fordert das Netzwerk „Barrierefreies OÖ“, dass alle geplanten Einsparungen auf Kosten der Barrierefreiheit fallen gelassen werden und dass im Entwurf des Oö Bautechnikgesetzes die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) zur Gänze übernommen werden.

„Weiters ist dafür zur sorgen, dass für Adaptierungskosten, die für die Schaffung von Barrierefreiheit im Nachhinein notwendig ist, die Bauträger und nicht die Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, aufkommen müssen“, fordert Mag. Karin Kaufmann.

„Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht und von einer barrierefrei gestalteten Umwelt profitieren alle Menschen und nicht nur eine Minderheit!“, erklärt Gunther Trübwasser.

Aktion geplant

Beschlossen werden soll das neue Oö. Bautechnikgesetz voraussichtlich bereits Anfang 2013. Das Netzwerk „Barrierefreies Oberösterreich“ wird jedenfalls unermüdlich für den barrierefreien Wohnbau weiterkämpfen.

Gegründet wurde das Netzwerk „Barrierefreies OÖ“ am 30. Jänner 2012 von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich (SLI OÖ) und dem Oberösterreichische Zivilinvalidenverband (OÖZIV).

Am 4. Dezember um 8 Uhr plant das Netzwerk „Barrierefreies OÖ“ eine Aktion mit Flugzettelverteilung und Übergabe einer Petition an alle im Oö Landtag vertretenen Parteien. Für Landesrat Haimbuchner hat das Netzwerk „Barrierefreies OÖ“ eine besondere Überraschung vorbereitet. Wer an dieser Aktion teilnehmen möchte, ist herzlich willkommen.

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