Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen beschlossen

Der NAP enthält ein umfangreiches, aus 250 Maßnahmen bestehendes, Programm für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.

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Der Ministerrat hat am 24.7.2012 den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2012 – 2020 (NAP) beschlossen.

Die im NAP enthaltenen Maßnahmen enthalten sehr begrüßenswerte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens. Diese Maßnahmen sollen bis 2020 umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, wonach Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Aktivitäten teilhaben können.

Positiv zu bewerten ist, dass die Behindertenorganisation in den Entstehungsprozess des NAP grundsätzlich eingebunden waren, wenngleich wir mit Enttäuschung feststellen mussten, dass die Verbesserungsvorschläge des KOBV Österreich, die wir im Rahmen unserer Stellungnahme zum Entwurf des NAP gemacht haben, kaum umgesetzt wurden.

Problematisch zu bewerten sind die budgetären Rahmenbedingungen, da für die Umsetzung der Maßnahmen den einzelnen Ministerien kein zusätzliches Geld zur Verfügung steht. Kritisch ist die Rolle der Bundesländer zu sehen, die sich, obwohl Behindertenangelegenheiten in Österreich eine vielschichtige Querschnittsmaterie darstellen und sehr viele Angelegenheiten in die Zuständigkeit der Länder fallen, am Entstehungsprozess des NAP nicht aktiv beteiligt haben.

Dass diese politischen Absichtserklärungen auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden, gilt es sehr genau zu beobachten und auch einzufordern. Bereits im heurigen Jahr soll eine Begleitgruppe zum NAP unter Einbeziehung der Behindertenorganisationen eingerichtet werden. Der KOBV wird sich weiterhin aktiv einbringen und den Umsetzungsprozess sehr genau beobachten und mitgestalten.

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