Modellprojekt „Unterstützte Entscheidungsfindung“ – Das Justizministerium macht den ersten Schritt

Am 7. Juni 2013 war es so weit: Das Bundesministerium für Justiz lud zur Besprechung des Modellprojekts "Unterstützte Entscheidungsfindung". Ein Bericht.

Veranstaltung zur Unterstützte Entscheidungsfindung 20130607
BIZEPS

Ziel der Veranstaltung war der Austausch über ein Modell-Projekt zum Abbau von Sachwalterschaften und zum Aufbau von Unterstützerkreisen, die Menschen, für die RichterInnen derzeit SachwalterInnen bestellen, zukünftig eine selbstbestimmte Entscheidungsfindung ermöglichen sollen.

Die Veranstaltung war ein dringend erwarteter 1. Schritt in Richtung umfassender gesellschaftlicher Teilhabe von mehr als 60.000 besachwalterten Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Erkrankungen in Österreich.

Viele Menschen leiden stark unter der Fremdbestimmung durch ihre SachwalterInnen und obwohl die Sachwalterschaft 1984 die zuvor geübte Praxis der „Entmündigung“ ablöste, ist auch das derzeitige Modell dringend reformbedürftig und mit dem Recht auf Selbstbestimmung im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht vereinbar.

ExpertInnen in eigener Sache

Eingeladen zur Veranstaltung waren in erster Linie ExpertInnen in eigener Sache, also Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Erkrankungen. Über 30 Personen waren schließlich zusammengekommen, davon rund die Hälfte SelbstvertreterInnen verschiedener Organisationen wie dem unabhängigen Netzwerk Selbstvertretung Österreich oder Mensch Zuerst Vorarlberg.

Darüber hinaus waren das Sozial- und das Justizministierum sowie die Sozialabteilungen der Länder OÖ und NÖ und das Ilse-Artl-Institut für soziale Inklusionsforschung der FH St. Pölten vertreten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Petra Plicka, die von Julia Orschulik mit Zusammenfassungen in Leichter Sprache unterstützt wurde.

Modellprojekt unter Miteinbeziehung von Betroffenen

Gewöhnlich sind Begrüßungen nicht der spannendste Teil solcher Veranstaltungen, doch schon die Einleitung des Sektionschefs Georg Kathrein vom Justizministerium ließ aufhorchen: Es sei zwar wichtig, dass Gesetze nicht zu schnell geändert würden, das Ministerium wolle aber nicht länger warten, sondern den 1. Schritt einer längeren Reise gehen und nun, bereits ohne völlig klare Vorstellung über den endgültigen Gesetztes-Entwurf, ein Modell-Projekt unter Miteinbeziehung von Betroffenen starten.

Max Rubisch (Sozialministerium) zitierte den Art. 12 der UN-Konvention zur gleichen Anerkennung vor dem Recht sowie die einschlägige Zielformulierung des NAP (Nationaler Aktionsplan Behinderung), der festhält, dass Modelle für Unterstützte Entscheidungsfindung in Österreich gänzlich fehlen und geeignete Strukturen aufgebaut werden müssen.

Barrierefreies Veranstaltungsdesign

Schon vorab wurde deutlich, dass sich der Veranstalter ausgiebig über barrierefreies Veranstaltungsdesign, also die Voraussetzungen für „Sitzungen ohne Hindernisse“ beraten hatte lassen. Die gesamte Veranstaltung war von der Einladung über Leitsysteme und Vortrag bis zur Moderatorin, die sich offenbar im Thema ausgezeichnet auskannte, und den Zusammenfassungen ausgesprochen gut aufbereitet.

Programm und Zeitmanagement wurden für alle TeilnehmerInnen angepasst, die Wortwahl war nicht – wie häufig – für Betroffene kränkend und die Dauer von Wortmeldungen der FachexpertInnen wurden reglementiert. Insgesamt war die Veranstaltung auf Niveau der öffentlichen Sitzungen des Monitoring-Ausschusses, der diesbezüglich wohl als österreichischer state-of-the-art gilt.

Das alles zusammengenommen ergab eine ausgesprochen positive Atmosphäre, die sichtlich auch die MitarbeiterInnen der Ministerien und des Ilse-Artl-Instituts genossen. Wie schon bei den öffentlichen Sitzungen des Monitoring-Ausschusses in letzter Zeit, verließen auch diesmal viele der „Kopfschlauen“ (copyright Stefan Göthling) ihre Sitzplätze, um einen besseren Blick auf die Zusammenfassungen von Julia Orschulik zu bekommen. Auch diesmal gab es Szenen-Applaus für sie.

Vorlage: „family group conference“ (Familienrat)

Inhaltlich hatte sich das Justizministerium bisher hauptsächlich mit der „family group conference“ (Familienrat), einer Unterstützungs-Technik aus der Jugendwohlfahrt, als Vorlage für die Unterstützte Entscheidungsfindung auseinandergesetzt.

Der Familienrat wurde dann von Michael Delorette und Christine Haselbacher vom Ilse-Artl-Institut (in Leichter Sprache und mit Bildern unterstützt) vorgestellt. Viele der TeilnehmerInnen kannten diese Unterstützungs-Technik unter dem Namen „Lagebesprechung“ bereits als Teil der „Persönlichen Zukunftsplanung“, die in den letzten Jahren auch in Österreich immer populärer wird. Die KoordinatorIn im Familienrat entspricht dabei der ModeratorIn einer Lagebesprechung.

Fragerunde

Eine erste Fragerunde zum Familienrat ließ manche SelbstvertreterInnen danach etwas enttäuscht zurück. Viele ihrer Fragen, bspw. nach den Rechten der Hauptperson, selbst einen Familienrat einzuberufen, konnten nicht konkret beantwortet werden.

Peter Barth vom Justizministerium begründete das mit der frühen Einbeziehung der Betroffenen in den Planungsprozess – Das stehe noch nicht fest und sei durchaus denkbar, für solche Anregungen habe man ja sie als ExpertInnen eingeladen. Es bleibt zu hoffen, dass es dem Ministerium mit der Partizipation ernster ist als vielen in der Vergangenheit.

Zu oft habe ich die „Involvierung zum Schein“ miterlebt und zugesehen, wie sich Menschen mit Lernschwierigkeiten in Mitbestimmungs-Gremien, Sitzungen, Tagungen, Themenforen und „partizipativen“ Gesetzwerdungs-Prozessen über die Maßen engagiert und ohne Aufwandsentschädigungen eingebracht haben, nur um schließlich festzustellen, dass wesentliche Entscheidungen weiterhin hinter verschlossenen Türen ohne sie getroffen wurden oder Vorhaben ohne vieler Worte bis auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Notwendigerweise kam auch die Frage nach der Finanzierung von Seiten der LändervertreterInnen. Sie forderten neben einem fixen zeitlichen Rahmen für das Projekt vor allem rechtliche Verbindlichkeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten und wünschten dem Justizministerium „viel Glück“ bei den Verhandlungen mit den Ländern. Für das Justizministerium war nämlich klar, dass es für die Unterstützungsleistungen der Zielgruppe weder kompetenz- noch budgetseitig verantwortlich sei. Das Geld soll also von den Ländern kommen.

Auf die Frage nach der nötigen Qualifikation der KoordinatorInnen/ModeratorInnen erklärte Herr Barth, in den bisherigen Überlegungen sei man davon ausgegangen, dass die Koordinatoren-Rolle von SozialarbeiterInnen übernommen werde. Von Seiten der SelbstvertreterInnen wurde daraufhin umgehend Peer-Beratung und Peer-Unterstützung in der Unterstützten Entscheidungsfindung eingefordert.

Für die weitere Arbeit wurde festgehalten, dass die Diskussion um Persönliche Assistenz zwar wichtige Grundlage für Unterstützte Entscheidungsfindung sei, die beiden Bereiche müssten aber unbedingt klar abgegrenzt werden. Persönliche Assistenz könne Unterstützte Entscheidungsfindung nicht leisten.

Mein Resümee

Viele können sich offenbar noch nicht vorstellen, dass die Unterstützte Entscheidungsfindung das bisherige Modell der Sachwalterschaft gänzlich ablösen wird.

Vorerst halten vor allem SachwalterInnen und das Justizministerium an der Sachwalterschaft fest, die Sensibilisierungsarbeit der letzten Jahre und der Einsatz für den Abbau von Barrieren in den Köpfen, die maßgeblich vom Monitoring-Ausschuss geleistet wurden, haben aber im Justizministerium vermutlich stärker noch als andernorts, positive Spuren hinterlassen.

Gesetze sollen zwar nicht vorschnell geändert werden, die Schutzfunktion der Sachwalterschaft wird betont, die Unterstützte Entscheidungsfindung soll aber in einer ersten Phase an drei „interessierten“ Gerichten in Österreich als Modellprojekt mit Menschen, die bisher noch keinen Sachwalter haben, anlaufen.

In einer zweiten Phase könnten dann auch Menschen auf das Modell der Unterstützten Entscheidungsfindung „umsteigen“. Erich Girlek (Selbstvertreter aus Salzburg) meinte dazu: „Wer sagt, die Sachwalterschaft ist gut, sollte umdenken. Sie widerspricht nämlich der UN-Konvention. Das kann man auch beim Monitoring-Ausschuss nachlesen.“

Das nächste Treffen in ähnlicher Besetzung soll noch im Juli stattfinden. Ein erster Schritt ist getan.

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7 Kommentare

  • Inhaltlich unrichtige Entscheidungen-werden-verfahrensrechtlich durch viel Berufungsrichter abgeschnürr-viele Eintscheiungen-sind zudem oft aktenwirdig-ganz schlimmm ist es mit bestimmten Juristen des Sachwaltervereines ,der staatlich gefördert wird-ihr Lohn-ist Schmutzgeld- pecunia non olet-Geld stinkt nicht-nur hier scheint es zuzutreffen.

  • Kann jemand, der bereits einen Sachwalter hat und unzufrieden ist, sich dafür melden? Es liegt im konkreten Fall nur eine chronischer Erkrankung vor sowie ein Alter über 60. Das Bezirksgericht hält aber, mit Verleumdungskampagnen gegen jene, die sich kümmern, daran fest, obwohl das Gutachten weder das Vorhandensein einer psychischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder Demenz bescheinigt und sogar behandelnde Ärzte für die Aufhebung sind. Außerdem wird darauf bestanden, dass es nur ein Rechtsanwalt sein darf, als der Kurand versuchte, einen Freund oder wenigsten einen Vereinssachwalter zu bekommen. Dagegen werden alle Register gezogen, neben der o. a. Hetzkampagne unerlaubte Schnüffelbesuche von Sozialarbeiterinnen oft ohne Wissen der Betroffenen in der Wohnung, damit man nur ja etwas Belastendes fürs Gericht findet. Und Zeugen, die bestätigen können, dass die Wohnung ok ist, aber die man wohlweislich nicht fragt…

  • Bei dieser Gelegenheit sollten in einem „Seitenprojekt“ dieses Pilotprojekts Personen aufgenommen werden, die den Eindruck haben, sie werden von ihren bisherigen SachwalterInnen für Geiseln, Leibeigene, Melkkühe, Karteikarten oder andere Sachen gehalten. Das könnte m.E. zum raschen Durchlaufposten ungerechtfertigt Entrechteter in die Selbstbestimmung werden und die grassierende Sachwalteritis würde sich so rasch eindämmen lassen.

  • Darf ich fragen, wie lange es noch dauern kann, bis die „Unterstützte Entscheidungsfindung“ Realität werden wird. Als direkt Betroffener habe ich die Hoffnung, dass dem sehr bald so sein wird. Andernfalls droht mir wahrscheinlich in kurzer Zeit der Privatkonkurs! Weil mit dem mir zuerkannten „Taschengeld“ vermag ich gerade noch die Lebenshaltungskosten zu bestreiten!

  • Sehr geehrte Damen und Herren!

    Der Verein Achterbahn,Plattform für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung besteht nunmehr mehr als 6 Jahren, und ist erst die zweite autonome Betroffenbewegung in Österreich.
    In der Steiermark ist der Verein mitlerweile in allen Fachgremien der „Psy“ auf Landesebene vertreten.
    Dadurch konnten wir immer wieder bessere Rahmenbedingen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung erreichen.
    Ich bitte Sie daher uns auch in weitern Entscheidungsprozen mit ein zu bauen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kurt Senekovic
    Obmann


  • Nachdem sich der Homophobiker Georg Kathrein laufend wiederbetätigt (hat), wäre ein eigener Familienrat für diesen Schaltknüppler im BMJ dringendes Gebot der Stunde:
    Wichtig wäre dabei die begleitende Exorzierung seiner ihn obstruierenden Verstandesordner Harrer&Gross, was am besten über Wolfgang Wilhelm, Rathaus Wien in Zusammenarbeit mit Schwulen-Pfarrer Wahala erfolgen könnte. Sein ontologisch-reflexiver Nazmaniac-iFaktor könnte dann über deprogrammierende Auditing-Sessions in der Austrian Scientology-Church erfolgen…

    Gutes Gelingen!