Mitterlehner unterstützt barrierefreien Umbau von Familienberatungsstellen

Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes im Ministerrat beschlossen: Neben Zuschuss zu Personalkosten können künftig auch Sachkosten für barrierefreien Zugang gefördert werden

Reinhold Mitterlehner
BMWFW/Hans Ringhofer

Durch eine am Dienstag im Ministerrat beschlossene Gesetzesnovelle kann das Familienministerium erstmals auch Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu Österreichs Familienberatungsstellen fördern.

„Wir wollen Menschen mit einer Behinderung flächendeckend einen barrierefreien Zugang zur Familienberatung ermöglichen. Indem wir die Beratungsstellen bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes unterstützen, nimmt das Familienministerium seine Verantwortung wahr, zur Umsetzung von Gesetzen beizutragen, auch wenn sie nicht aus dem eigenen Ressort kommen“, sagt Familienminister Reinhold Mitterlehner zur Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes.

Ziel ist es, dass die Familienberatung gemäß den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes bis 31. Dezember 2015 flächendeckend barrierefrei angeboten wird. Während das Familienministerium bisher nur die Personalkosten der insgesamt rund 400 Beratungsstellen fördern konnte, ermöglicht die Novelle auch die Förderung von Sachkosten, die durch Umbauten oder eine eventuelle Übersiedlung entstehen.

Die neue Fördermöglichkeit gilt nach dem Beschluss im Parlament und der anschließenden Kundmachung des neuen Gesetzes rückwirkend für Maßnahmen, die ab 1. Jänner 2013 gesetzt wurden.

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