Mitterlehner: Bereits seit 2008, informiert und sensibilisiert das Ministerium

Aufgrund aktueller Medienberichte führte die ÖAR mit dem für Jugend und Familie zuständigen Bundesminister, Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP), einen hochinteressanten Schriftverkehr - den wir teilweise abdrucken.

Reinhold Mitterlehner
BMWFW/Hans Ringhofer

Die ORF Sendung „Hohes Haus“ vom 25. März 2012 beschäftigte sich unter dem Titel „Hürdenlauf“ mit der Frage der Barrierefreiheit von geförderten Beratungsstellen.

Die ÖAR kontaktierte den Bundesminister und stellte BIZEPS den Schriftwechsel zur Verfügung, den wir hier veröffentlichen.

Der Minister verweist auf die Fortschritte im Barrierenabbau und die begleitenden Maßnahmen des Ministeriums, um diesen Prozess zu begleiten.

Schreiben der ÖAR an den Bundesminister:

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) begrüßt die Intentionen der Bundesregierung, Beratungsstellen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, auch dazu zu verpflichten, ihre Angebote barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen – laut WHO immerhin eine Bevölkerungsgruppe von 15 % – zugute, sondern ist auch für Menschen mit temporären Einschränkungen, wie z.B. einem Gipsbein, oder für Personen mit einem Kinderwagen sowie für ältere Menschen von großem Vorteil.

Seit Bestehen des Bundes Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) ist für alle Anbieter, privater oder öffentlicher Natur, bekannt, dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes alle Angebote sowohl in barrierefreien Räumen als auch in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ab der Übergangsfrist von 10 Jahren ist auch der Einwand einer Unzumutbarkeit nicht mehr nachvollziehbar, sodass ab dem Jahr 2016 das BGStG voll zur Anwendung kommen muss.

Da ungefähr ein Drittel der Beratungsstellen trotz angemessener Fristsetzung noch nicht in der Lage war, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und damit offensichtlich essenzielle finanzielle Probleme verbunden sind, ersucht die ÖAR um Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung jedenfalls der betroffenen Ministerien, des Bundessozialamtes sowie von Behindertenorganisationen, um eine gesetzeskonforme Lösung erzielen zu können.

Antwort von Bundesminister Dr. Mitterlehner:

Vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Im Wissen, dass dieses Gesetz auch für öffentlich geförderte Einrichtungen umzusetzen ist, habe ich bereits 2008 für die geförderten Jugendorganisationen und 2009 für die geförderten Familienberatungsstellen Pilotprojekte initiiert, die die Einrichtungen informieren und sensibilisieren und Beratung zur Umsetzung anbieten sollten.

Mit diesen Projekten haben wir im Bereich Jugendorganisationen und Familienberatungsstellen eine hohe Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erreicht und bereits einen beträchtlichen Schub an Umorganisations-, Umbau- aber auch Übersiedlungsmaßnahmen ausgelöst.

Alleine im vorigen Jahr haben 10 Familienberatungsstellen neue Standorte bezogen, 2012 werden weitere 22 Stellen übersiedeln und 34 Stellen bauliche Maßnahmen setzen, um Barrierefreiheit der Beratungsleistung sicher zu stellen.

Ich unterstütze Ihren Vorschlag, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe Lösungsmöglichkeiten für jene Stellen zu diskutieren, die derzeit die Umsetzung der Barrierefreiheit noch nicht in Aussicht haben und werde in diese Arbeitsgruppe, die zuständigkeitshalber sinnvollerweise im BMASK eingerichtet werden sollte, gerne meine Fachexpert/innen entsenden.

Für den Bereich der Familienberatungsstellen wird es darüber hinaus auch sinnvoll sein, Länder und Gemeinden von der Notwendigkeit der Barrierefreiheit zu überzeugen, stammen doch rund 40 % der Budgets der Familienberatungsstellen von diesen Gebietskörperschaften.

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