Ministerin soll sich öffentlich zur Diskriminierung bekennen

Prof. Franz Dotter vom Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation in Klagenfurt nimmt zum Hochschul-Studienberechtigungsgesetz kritisch Stellung. Er prangert die Diskriminierung behinderter Menschen an.

Franz Dotter
DI Klaus Tolliner

„Ich halte es für eine grobe Irreführung möglicher InteressentInnen, dass der vorliegende Entwurf den Eindruck erweckt, als sei die in ihm beschriebene Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen der Studienberechtigung für Studien an Universitäten vergleichbar“, hält Prof. Dotter in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes fest.

„Für die Pädagogischen Hochschulen“ – so erinnert er – „existiert nämlich eine Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Zulassungsvoraussetzungen an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Zulassungsverordnung – HZV, BGBL vom 15.5.2007, 112), mithilfe derer behinderte Menschen vom Studium an PH’s ausgeschlossen werden (vgl. §§ 3 und 5, in denen von einer für den Lehrberuf erforderlichen Sprech- und Stimmleistung, sowie einer musikalisch-rhythmischen und einer körperlich-motorischen Eignung gesprochen wird).“

Daraus folgt: „Während also den Universitäten – entsprechend allen Menschenrechtsbestimmungen, EU-Richtlinien und nationalen gesetzlichen Vorschriften – auferlegt ist, behinderten Menschen die Erlangung einer höheren Bildung durch das Beseitigen möglicher Barrieren zu ermöglichen, bestimmt die Bundesministerin für Pädagogische Hochschulen, dass diese behinderten Menschen wegen ihrer Behinderung ablehnen sollen“, kritisiert er.

Daher fordert er in seiner Stellungnahme, müssten „aus den angegebenen Gründen die erwähnten Ausschließungsgründe auch im gegenständlichen Gesetzentwurf enthalten sein, sofern man an ihnen festzuhalten gedenkt“.

Verordnung diskriminiert

Die von ihm erwähnte Verordnung der Bundesministerin ist verfassungswidrig und im Widerspruch mit dem Behindertengleichstellungsgesetz. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Deutlich fällt auch der Schluss seiner Begutachtung aus: „Gerade aus diesem Grund soll die Bundesministerin sich mit der Aufnahme der Ausschließungsgründe in das geplante Gesetz öffentlich zur Diskriminierung behinderter Menschen bekennen müssen und diese nicht in einer dem Parlament nicht zur Beschlussfassung vorzulegenden Verordnung verstecken können.“

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