Mangelnde Umsetzung der UN Empfehlungen zu Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen

Monitoringausschuss kritisiert die Untätigkeit ein Jahr nach Veröffentlichung

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Monitoringausschuss

Vor einem Jahr hat der Fachausschuss der Vereinten Nationen zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Mängel in der Gewährleistung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in umfassenden Handlungsempfehlungen kritisiert.

Insbesondere die mangelnde Koordinierung zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten wurde als Problem in der Umsetzung der Konventionsrechte beanstandet.

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme, weist der unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss für die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Bundesebene nach, dass die Regierung zu den wesentlichen Kritikpunkten des UN-Fachausschusses bis heute untätig geblieben ist.

„Von punktuellen Aktionen, die rein kosmetisch sind, abgesehen sind die Handlungsempfehlungen nun ein Jahr ignoriert worden“, kritisiert die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Dr.in Marianne Schulze, LL.M. „Aus Anlass der Staatenprüfung wurde seitens der österreichischen Delegation eine klare Erklärung zur Stärkung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen abgegeben“, verweist Schulze auf die Versprechungen vor den Vereinten Nationen in Genf, „das ist ein klarer Wortbruch.“

Der unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss kritisiert insbesondere die fehlende Aufgabenteilung und das Fehlen nachvollziehbarer Pläne zur Abarbeitung der Empfehlungen. Darüber hinaus kritisiert der Ausschuss, dass die aus den Empfehlungen deutlich werdende Notwendigkeit grundlegender Reformen zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere De-Institutionalisierung, Persönliche Assistenz, Recht auf Arbeit weiter auf sich warten lassen.

Der Ausschuss betont, dass der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen der Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen wesentlich weiter entwickelt werden muss. Die Einbindung der Länder ist dafür ebenso unerlässlich wie die konventionskonforme Partizipation von SelbstvertreterInnen: Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen in eigener Sache.

Sämtliche Stellungnahmen des Ausschusses und Protokolle aller Sitzungen sind unter www.monitoringausschuss.at abrufbar.

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