In Deutschland wurde Lufthansa zur Zahlung von 4.000,- Euro verurteilt, weil sie eine Stellenwerberin wegen ihres Alters (46) abgelehnt hatte. Die Begründung: Ihre Anstellung sei wegen des Risikos erhöhter krankheitbedingter Ausfälle nicht zumutbar.
Die befristet beschäftigte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben und der Arbeitgeber war nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz verpflichtet, die Ablehnung zu begründen. Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) sprach unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus, dass das wirtschaftliche Risiko der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kein Kriterium bei der Auswahl von MitarbeiterInnen darstellen dürfe. Die Höhe des Schadenersatzes wurde mit drei Monatsgehältern festgelegt.
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