Liechtenstein erörtert Behindertengleichstellungsgesetz

Ein Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird in Liechtenstein diskutiert. Bis zum 28. Jänner 2005 nimmt die Regierungskanzlei Stellungnahmen entgegen.

Flagge Liechtenstein
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Ein Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird in Liechtenstein diskutiert. Bis zum 28. Jänner 2005 nimmt die Regierungskanzlei in Vaduz Stellungnahmen entgegen.

Die Regierung im Fürstentum mit seinen 34.000 Einwohnern zwischen der Schweiz und Österreich will die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen. Mit dem Gesetz soll deren gleichberechtigte und chancengleiche Teilnahme am Leben in der Gesellschaft in einer selbstbestimmten Lebensführung ermöglicht werden.

Bei Annahme des Gesetzesentwurfs würde die Lebenssituation behinderter Menschen in diesem Kleinstaat ebenso wie das Umfeld zunehmend einreisender behinderter Touristen wesentlich verbessert. So würden zum Beispiel Bestimmungen über die Barrierefreiheit bei Bauten und Anlagen, Verkehrswegen und Verkehrsanlagen sowie im Bereich des öffentlichen Verkehrs erlassen. Barrierefreiheit wird im Gesetzentwurf so definiert, dass die betreffenden Bereiche für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Der Gesetzesentwurf sieht Rechtsansprüche im Falle der Verletzung eines Diskriminierungsverbots oder der Nichteinhaltung der Barrierefreiheit vor. Schließlich soll es ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geben.

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