Die Lebenshilfe Österreich lehnt des Bundesverfassungsgesetzes zu den Rechten von Kindern in der vorliegenden Fassung ab und appelliert an die Abgeordneten im Nationalrat, dem Gesetz in dieser Form am Donnerstag nicht zu zustimmen.
In Anlehnung an die Kritikpunkte des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und des Netzwerks Kinderrechte Österreich bezeichnet auch die Lebenshilfe den vorliegenden Entwurf als unzureichend und unvollständig.
„Das Bundesverfassungsgesetz in dieser Fassung garantiert keine ausreichende verfassungsrechtliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich“, kommentiert Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber den Gesetzesentwurf.
Die Lebenshilfe plädiert dafür, dass sich das zukünftige Bundesverfassungsgesetz an die UN-Kinderrechtskonvention sowie an die UN-Behindertenrechtskonvention orientieren soll.
„Das bedeutet die Verankerung von bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Kinderrechten, wie zum Beispiel das Recht auf inklusive Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in allen Lebensbereichen“, so Weber abschließend.