Lebenshilfe begrüßt Gesetzesentwurf des Justizministeriums zu Schadenersatzrecht

Behindertes Kind ist kein Schadensfall

Albert Brandstätter
Lebenshilfe Österreich

„Das ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Lebenshilfe-Bundesgeschäftsführer Albert Brandstätter den heute vorgestellten Gesetzesentwurf des Justizministeriums.
In dem Entwurf, der nun in Begutachtung geht, wird erstmals festgeschrieben, dass aus dem Umstand der Geburt eines Kindes – egal ob behindert oder nicht behindert – weder das Kind selbst, noch die Eltern Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Ausnahmen sind Schadenersatzansprüche, die aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt durch einen ärztlichen Kunstfehler entstehen.

Dadurch werde ein großer Druck sowohl von Eltern als auch von Ärzten genommen, erklärt Brandstätter. „Allerdings ist das für die Lebenshilfe nur ein erster Schritt: Familien mit behinderten Kindern brauchen einen Rechtsanspruch für verstärkte Unterstützungsleistungen und bedarfsgerechte finanzielle Absicherungen für den behinderungsbedingten Mehraufwand. Weiters sollten vorgeburtliche Diagnosen von einer psychosozialen Beratung begleitet werden. Diese sollte unabhängig, umfassend, qualifiziert und vor allem rechtzeitig stattfinden.“

„Diese Schritte sollten daher auch im Behindertenaktionsplan, den das Sozialministerium koordinieren wird, ihren Platz finden“, empfiehlt Brandstätter abschließend.

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