Krispl: Ich gehe davon aus, dass es das Land Wien ernst nimmt

Der Vorsitzende der "Wiener Interessensvertretung der behinderten Menschen" erläutert im BIZEPS-INFO Interview ausführlich, wo Schwächen im Entwurf des Wr. Chancengleichheitsgesetz bestehen und zeigt auf, wie es mit dem Entwurf weitergehen könnte.

Michael Krispl
Krispl

Anfang Juli 2009 wurde von der Stadt Wien der Begutachtungsentwurf für ein Wiener Chancengleichheitsgesetz vorgelegt. Viele Organisationen haben dazu Stellung genommen; besonders ausführlich hat das die „Wiener Interessenvertretung der behinderten Menschen“ getan. Auf 23 Seiten wurde das Gesetz intensiv analysiert, Schwächen aufgezeigt und Verbesserungen vorgeschlagen.

Mag. Michael Krispl, Vorsitzender der „Wiener Interessensvertretung der behinderten Menschen“ berichtet im Folgenden schriftlichen Interview ausführlich über den Inhalt der Stellungnahme.

Stellenwert des Entwufes?

BIZEPS-INFO: Wie schätzen Sie allgemein den Wert bzw. den Stellenwert des Entwurfs ein?

Michael Krispl: Nun, nach einer ersten ganz allgemeinen Einschätzung würde ich sagen, dass dieser in Begutachtung geschickte vorläufige Entwurf eines Wiener Chancengleichheitsgesetzes ein zeitgemäßerer erster Schritt der Wiener Behindertenhilfe in die richtige Richtung ist, aber so nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann und darf, sondern vor einer Beschlussfassung im Landtag jedenfalls noch einigen Verbesserungsbedarf aufweist, wie man ja der umfangreichen Stellungnahme der Interessenvertretung der behinderten Menschen entnehmen kann.

„Nichteinbindung der Behindertenorganisationen äußerst befremdlich“

BIZEPS-INFO: Die Behindertenbewegung hat in den letzten Jahren immer die Überarbeitung des veralteten Wr. Behindertengesetzes gefordert. Überraschend – viele sagen befremdlich – war, dass die Behindertenorganisationen bei der Erstellung des Entwurfes nicht beteiligt waren. Wie erklären Sie sich diesen Umstand?

Michael Krispl: Ja, die Nichteinbindung der Behindertenorganisationen und insb. die Nichteinbindung der Interessenvertretung der behinderten Menschen in die Entwicklung dieses Wiener Chancengleichheitsgesetzes war für mich und für viele engagierte KollegInnen der Behindertenbewegung äußerst befremdlich.

Dies vor allem deshalb, weil es ja in den letzten zehn Jahren, nämlich seit 1999, als die Arbeitsgruppe Rechtsbereinigung im Land Wien eingerichtet wurde, diese Tradition der Einbindung der Behindertenorganisationen und der Interessenvertretung in die Erarbeitung und Entwicklung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen ja bereits gab und man damit stets gut gefahren ist.

Ich habe daher für mich persönlich keine wirkliche Erklärung für diese Vorgangsweise des Landes Wien beim Wiener Chancengleichheitsgesetzentwurf.

Ich denke aber, dass wir dieses „Hopperla“ beim Start nicht über Gebühr problematisieren sollten, da ja die Frau Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely nun große Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft signalisiert hat und uns im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Gesetzesentwurfes die Möglichkeit geben will, unsere Positionen mit hochrangigen VertreterInnen des Rathauses zu diskutieren und sie bestmöglich im Gesetz auch umzusetzen.

Verbesserungen

BIZEPS-INFO: Welche Punkte bedeuten Ihrer Meinung nach eine Verbesserung?

Michael Krispl: Als Verbesserungen wären jedenfalls zu nennen, dass das Gesetz nun eine behindertenpolitisch korrektere und zeitgemäßere Terminologie aufweist, dass von uns seit Jahren kritisierte sprachliche Diskriminierungen aus dem Gesetzestext verbannt wurden, dass Leistungen, die bislang nicht im Wiener Behindertengesetz geregelt waren, nun endlich in das Wiener Chancengleichheitsgesetz aufgenommen werden und, dass die Struktur sehr einfach und gut überblickbar gestaltet ist und eine einfache Sprache gewählt wurde.

„Nachgebessert muss in vielerlei Hinsicht werden“

BIZEPS-INFO: Die Stellungnahme hat 23 Seiten. Wo muss Ihrer Meinung nach unbedingt nachgebessert werden?

Michael Krispl: Nachgebessert muss in vielerlei Hinsicht werden. Ich möchte hier allerdings nur auf die wesentlichsten Knackpunkte Bezug nehmen:

  • Zunächst müssen die Grundsätze und Grundrechte des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung tatsächlich in dieses neue Chancengleichheitsgesetz eingearbeitet werden, da ja auch das Land Wien verpflichtet ist, die UN-Konvention im Wiener Landesrecht entsprechend umzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte eine entsprechende Präambel aufgenommen werden, und muss u. a. sowohl die Zielbestimmung des § 1 als auch die Definition des Begriffes „Behinderte Menschen“ in § 2 neu gefasst werden. Ebenso hat der seit Jahren von uns kritisierte Ausschluss der älteren Generation aus dem Leistungsbereich der Wiener Behindertenhilfe in einem neuen Wiener Chancengleichheitsgesetz zu unterbleiben.
  • Ferner müssen die derzeit überwiegend als bloße privatwirtschaftliche, also nicht rechtsansprüchige Fördertatbestände gestalteten Leistungen nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz als durchsetzbare Rechtsansprüche verankert werden, um den immer wieder bemühten Begriff des Paradigmenwechsels tatsächlich mit Inhalt und Wirkung auszufüllen.
  • Außerdem muss das Verfahren klarer und einfacher gestaltet werden; insb. darf keine bloße freiwillige Förderschiene vor ein hoheitliches Verfahren bei der Durchsetzung von rechtsansprüchigen Leistungen vorgeschaltet werden, was die Verfahrensdauer verlängert, für die Betroffenen komplizierter ist und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen deutlich erschwert.
  • Auch das vorgesehene Zwei-Parteien-Verfahren bei rechtsansprüchigen Leistungen ist so für die Betroffenen nicht zumutbar, da damit das Verfahren unnötig verkompliziert wird, sich die Verfahrensdauer verlängert und damit eine spürbare Waffenungleichheit entsteht, weil dem Menschen mit Behinderung hier ja sowohl der Magistrat als entscheidungsbefugte Behörde als auch der FSW als gegnerische Partei gegenübersteht.
  • Auch wenn das Land Wien offenbar auf einen möglichst kurzen und einfachen Text des Gesetzes gesetzt hat, darf doch nicht die Information und Rechtssicherheit der Menschen mit Behinderung auf der Strecke bleiben. Dementsprechend müssen die bekannten Kernleistungen jeder Leistungskategorie demonstrativ im Gesetz aufgezählt werden, müssen die Grundsätze der Eigenleistungen, des Einkommensbegriffs, der Verzicht auf eine Vermögensanrechnung, der Verzicht auf Angehörigenregresse, Einkommensfreibeträge, Bagatellgrenzen etc. ausdrücklich im Gesetz geregelt werden.
  • Und last but not least muss die Verpflichtung des Landes Wien zur Einbindung der Interessenvertretung der behinderten Menschen von Anfang an bei der Erarbeitung von für Menschen mit Behinderungen relevanten legistischen Maßnahmen sowie bei der Entwicklung politischer Programme etc. entsprechend der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen noch deutlicher im CGW verankert werden.

Arbeitsgruppe angeregt

BIZEPS-INFO: Gab es außer der Stellungnahme weitere Anregungen an die Stadt Wien?

Michael Krispl: Ja. Daneben hat die Interessenvertretung aber auch angeregt, nach dem Begutachtungsverfahren eine Arbeitsgruppe unter intensiver Einbindung der Interessenvertretung der behinderten Menschen einzurichten, in der in einigen konzentrierten Sitzungen auf Basis der eingelangten Stellungnahmen der Gesetzesentwurf in Zusammenarbeit der ExpertInnen des Landes Wien mit den ExpertInnen der Behindertenbewegung überarbeitet werden soll.

„Stellungnahme muss Änderungen bewirken“

BIZEPS-INFO: Wie geht es nun mit dem Entwurf weiter? Glauben Sie, dass die ausführliche Stellungnahme der IV Änderungen bewirken wird?

Michael Krispl: Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass unsere Stellungnahme, die ja sehr ausführlich und fundiert ist, Änderungen bewirken muss und wird.

BIZEPS-INFO: Woher nehmen Sie diesen Optimismus? Gibt es Anzeichen, dass die Stadt Wien substanzielle Änderungen vorhat?

Michael Krispl: Ich gehe davon aus, dass es das Land Wien ernst nimmt mit dem immer wieder formulierten Ziel, einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik mit diesem Chancengleichheitsgesetz tatsächlich herbeiführen zu wollen und die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung dadurch ermöglichen zu wollen.

Davon ausgehend liegt es für mich auf der Hand, dass das Land Wien nun auch die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Entwurfes eines Wiener Chancengleichheitsgesetzes nicht ohne Grund eingerichtet hat, sondern erwartet, dass es durch das Einbringen unserer Fachkunde gelingen wird, gute und für alle Betroffenen vertretbare Lösungen zu finden, die dem Titel des Gesetzes – Chancengleichheitsgesetz – auch tatsächlich gerecht werden. Wir werden uns jedenfalls um solche konsensuale Lösungen redlich bemühen.

Im Übrigen wurde uns auch in der Sitzung am 5. August 2009, als wir unsere Anmerkungen bereits einmal mit hochrangigen VertreterInnen des Rathauses diskutieren durften, signalisiert, dass man unsere Positionen durchaus versteht und man sich in einigen Fragen schon damals durchaus gesprächsbereit gezeigt hat.

Wie geht es weiter?

BIZEPS-INFO: Wie geht es weiter?

Michael Krispl: Wir werden die genannte Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Gesetzesentwurfes, die die Frau Stadträtin Mag.a Wehsely ja nun dankenswerter Weise wirklich eingerichtet hat, dazu intensiv und mit Nachdruck nutzen.

Ich denke, dass wir ausgehend von einem beiderseitigen Wollen und Bemühen zu einem für alle Betroffenen guten und herzeigbaren Ergebnis gelangen können.

Kaum Rechte

BIZEPS-INFO: In dem Entwurf wird oft vom Magistrat und dem Fonds Soziales Wien (FSW) gesprochen aber kaum etwas über Rechte, Rechtsanspruch, Gleichstellung – und man glaubt es kaum Chancengleichheit. Wieso ist dies Ihrer Einschätzung nach so?

Michael Krispl: Dass in der Zielbestimmung kein einziges Mal der Begriff Chancengleichheit vorkommt, kann aus meiner Sicht nur ein Redaktionsversehen sein, das jedenfalls bereinigt werden muss.

Dass man sich in vielen Leistungsbereichen vor der Schaffung von Rechtsansprüchen scheut, hat vielfältige Gründe, doch ich denke, dass sich gerade an den Ergebnissen des Diskussionsprozesses zu dieser Frage zeigen wird, ob ein großer Wurf gelingt und der oft beschworene Paradigmenwechsel erreicht wird, oder nicht.

Wer kennt die Details?

BIZEPS-INFO: Im Gesetzesentwurf wird mehrfach auf eine Verordnung – die Details regeln soll – verwiesen. Wissen Sie, was genau die Verordnung festschreiben wird?

Michael Krispl: Nein, und das ist auch ein wesentlicher Kritikpunkt. Viele absolut wichtige Details, wie z. B. die Definition des Einkommensbegriffs, des Ausmaßes der Eigenleistungen, die Frage der Vermögensanrechnung ja oder nein, der Angehörigenregresse ja oder nein, der Einkommensfreibeträge, der Bagatellgrenzen, der Definition des Unterhaltsbegriffes, der Anrechnungen aus pflegebezogenen Geldleistungen und vieles mehr bleiben bislang ungeregelt.

All das soll erst im Verordnungs- bzw. Richtlinienwege nachträglich normiert werden. Das ist so nicht akzeptabel, da diese Details maßgeblich dafür sind, beurteilen zu können, inwieweit hier wirklich eine Verbesserung geschaffen wird und inwieweit hier den Grundsätzen der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung entsprochen wird.

Außerdem muss das aus unserer Sicht im Sinne der Transparenz und Rechtssicherheit der Menschen mit Behinderungen jedenfalls unmittelbar im Gesetz geregelt werden, da ansonsten der Zugang zu diesen Informationen unnötig und erheblich erschwert wird.

BIZEPS-INFO: Wir danken für das Interview.

Wer ist „Wiener Interessenvertretung der behinderten Menschen“

„Zur Beratung der Landesregierung in Angelegenheiten, die behinderte Menschen betreffen, ist beim Amt der Wiener Landesregierung eine Interessenvertretung der behinderten Menschen einzurichten. Die Interessenvertretung ist bei allen wichtigen, die Rechte und Interessen der behinderten Menschen berührenden Angelegenheiten zu hören und kann auch von sich aus Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der behinderten Menschen erstatten“, heißt es im § 46 des Wiener Behindertengesetz (WBHG).

Behinderte Menschen – als Expertinnen und Experten in eigener Sache – sind daher Mitglieder dieser Interessensvertretung in Wien, die mit einer Art „Behindertenbeirat“ vergleichbar ist.

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