Kommissionen ist umfassender Zugriff auf Gesundheitsdaten von Häftlingen zu gewähren

Nach den Vorgaben des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) haben Gefangene einen Anspruch auf dasselbe Niveau medizinischer Fürsorge wie Personen in Freiheit.

Sitzung des Menschenrechtsbeirates
Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft prüft im Rahmen ihres Mandats zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, ob medizinische Behandlungen an Orten der Freiheitsentziehung angemessen sind und (im Einzelfall) zu keiner Erniedrigung oder unzulässigen Freiheitsbeschränkung etwa in Form einer medikamentösen „Ruhigstellung“ führen.

Um dem nachgehen zu können, ist es erforderlich, dass die Kommissionen der Volksanwaltschaft uneingeschränkten Zugriff auf medizinische Unterlagen von angehaltenen Personen haben. Dazu hat der Menschenrechtsbeirat als beratendes Gremium der Volksanwaltschaft auf ihr Ersuchen hin Stellung genommen und seine erste rechtliche Expertise in einem laufenden Prüfverfahren der Volksanwaltschaft erstattet.

Der Menschenrechtsbeirat hat seine Stellungnahme in seiner Sitzung vom 6. Juni 2013 beschlossen und der Volksanwaltschaft zur Kenntnis gebracht. Demnach ist den Kommissionen die Einsicht in medizinische Daten von Häftlingen in Polizeianhaltezentren umfassend zu gewähren. Dies auch dann, wenn sich die Daten nicht auf die Frage der Haftfähigkeit, sondern auf bloße „Heilbehandlungen“ von AmtsärztInnen in Polizeianhaltezentren beziehen und nur ihnen selbst zugänglich sind.

Der Menschenrechtsbeirat geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass das im Volksanwaltschaftsgesetz geregelte Recht der Kommissionen auf Zugang zu medizinischen Unterlagen von angehaltenen Personen keine Differenzierungen nach der Art der medizinischen Daten vorsieht. Auch schaffen die Bestimmungen des Volksanwaltschaftsgesetzes eine Ausnahme der AmtsärztInnen von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht.

Den Kommissionen der Volksanwaltschaft wird es damit in Zukunft möglich sein, die Tätigkeit der AmtsärztInnen in Polizeianhaltezentren – soweit es für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist – voll zu überprüfen. Mangelhafte Heilbehandlungen und unzulässige (medikamentöse) Freiheitsbeschränkungen sollen damit verhindert werden.

Die rechtliche Expertise war im Vorfeld von einer Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirats unter der Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer vorbereitet worden. In der Arbeitsgruppe waren sowohl das Innenministerium, das Gesundheitsministerium, als auch die Volksanwaltschaft vertreten. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe stieß im Plenum der Menschenrechtsbeiratssitzung vom 6. Juni 2013 auf einhellige Zustimmung. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes erhob keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Der Vertreter des Innenministeriums zeigte sich über die gewonnene Rechtssicherheit erfreut und sagte die sofortige Umsetzung zu.

An diesem Beispiel zeigt sich, wie effektiv der Menschenrechtsbeirat durch seine beratende Tätigkeit zur präventiven Menschenrechtskontrolle, die der Volksanwaltschaft und ihren Kommissionen obliegt, beitragen kann.

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