Königsberger-Ludwig: Staatsbürgerschaftsgesetz wird entschärft

Einigung zwischen Regierungsparteien - Einbürgerung für Menschen mit Behinderung wird erleichtert

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

Die letzte Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Jahr 2006 brachte unter anderem für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, besondere Härten bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft mit sich.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung aufgehoben und eine Reparatur bis November 2012 gefordert. In diesem Zusammenhang wurde auch klar, dass die Regelung vor allem auch für Menschen mit Behinderungen unüberwindbare Hürden darstellt.

Bereits im Vorjahr machte die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig darauf aufmerksam und forderte bei der Reparatur des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Besonderen auf Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.

Nunmehr gilt es, einen ersten Erfolg zu verzeichnen. Zwischen den Regierungsparteien wurde eine Einigung zur geplanten Entschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes beschlossen. Somit soll – in Umsetzung der Rechtssprechung des VfGH – eine Regelung für „Putativösterreicher“ sowie für Menschen, die ohne ihr Verschulden die Kriterien für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht erfüllen können – dies trifft oftmals auf Menschen mit Behinderungen zu – geschaffen werden.

„Es gibt Schicksale von Menschen mit Behinderungen, die sehr berühren und eine Gesetzesreparatur unbedingt erforderlich machen“, begründet Königsberger-Ludwig ihr Engagement.

„Es kann nicht sein, dass Menschen, die ohne ihr Verschulden die Kriterien für die Verleihung der Staatsbürgschaft nicht erfüllen können, nicht eingebürgert werden können. Das ist eine unverhältnismäßige Härte und Ungerechtigkeit. Es ist erfreulich, dass wir die ÖVP davon überzeugen konnten, dieses Unrecht aufzuheben. Eine menschliche Lösung ist demnach in Sicht“, so Königsberger-Ludwig gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

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