Königsberger-Ludwig: Höchstgericht kippt Staatsbürgerschaftsgesetz

Auch Folteropfer sollen bei Reparatur berücksichtigt werden

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

Ausdrücklich begrüßt wird von der SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, die aktuelle Entscheidung des VfGH, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu kippen: „Schon 2005 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dieser Regelung nicht zugestimmt, weil sie unsachlich und diskriminierend ist. Nützen wir jetzt die Chance auf eine ‚menschliche‘ Reparatur des Gesetzes.“

Der VfGH hat das Gesetz gekippt, da wie der „Standard“ in der Ausgabe vom 22.11.2011 berichtet, eine aus Serbien stammende Frau, die seit 1995 ununterbrochen in Österreich lebt und eine Pizzeria in Vorarlberg betrieb, bereits eine schriftliche Zusage auf Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft hatte. In Folge legte sie die serbische Staatsbürgerschaft zurück. Aufgrund des Konkurses des Betriebes verlor sie ihre Einkommensquelle und damit ihre „Selbsterhaltungsfähigkeit“.

Nach geltendem österreichischem Staatsbürgerschaftsgesetz wird das als Nichterfüllung, der für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft notwendigen Voraussetzungen gewertet. Als Staatenlose bekam sie keine Arbeitserlaubnis und hatte keine Chance mehr auf einen Job. Es werde hier kein Unterschied zwischen strafrechtlich relevanten Vergehen und unverschuldeten Ereignissen gemacht, und damit vom VfGH zu Recht als „unsachlich“ und „diskriminierend “ bewertet, so Königsberger-Ludwig.

Der Bundesregierung werde vom VfGH eine Frist zur Gesetzesreparatur bis Ende Oktober 2012 eingeräumt.

„Bei der Reparatur sollten vor allem auch Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Es gibt Folteropfer, die Asyl gewährt bekommen – also anerkannte Flüchtlinge sind – aber aufgrund der nicht erfüllbaren Selbsterhaltungspflicht die Staatsbürgerschaft nicht, und wahrscheinlich nie, erhalten“, betont Königsberger-Ludwig und fordert, dass, im Sinne des Inklusionsgedankens und auch im Hinblick auf die Ratifizierung der entsprechenden UN-Konvention durch Österreich, auf diese speziell betroffene Menschengruppe Rücksicht genommen werde.

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