Klagsverband fordert Regierung zu rascher Umsetzung der Empfehlungen auf

Universelle Menschenrechtsprüfung der UNO: In Österreich herrscht nach wie vor großer Verbesserungsbedarf

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Mit einem Zwischenbericht muss Österreich heute vor der UNO Auskunft geben: Es geht dabei um die Frage, was die Regierung seit der letzten universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review – UPR) im Jahr 2011 zur Verbesserung der Menschenrechtslage hierzulande unternommen hat.

Top priority: Angleichung des Diskriminierungsschutzes

Aus Sicht des Klagsverbands hat sich die Regierung bei einigen zentralen Punkten bislang nicht bemüht, die Empfehlungen des UN-Komitees aus dem Jahr 2011 umzusetzen. Dazu gehört vor allem die Gleichstellung von Lesben und Schwulen, Menschen jeden Alters und jeder Religion beim Schutz vor Diskriminierung.

Wer in Österreich wegen seiner Hautfarbe nicht in ein Lokal gelassen wird, kann rechtliche Schritte setzen und sich gegen diese Ungleichbehandlung wehren. Das schwule Paar, das aufgrund seiner sexuellen Orientierung eine Wohnung nicht bekommt, kann dagegen gar nichts machen. Diese Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung, des Alters oder der Religion außerhalb der Arbeitswelt wurde von der UNO schon 2011 beanstandet, getan hat sich seither aber nichts.

„Beim Diskriminierungsschutz manche Gruppen zu diskriminieren, ist unwürdig für einen demokratischen Staat“, fasst es Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands zusammen. Aber noch ein weiteres Problem sieht der Gleichstellungsexperte: Die unterschiedlichen Schutzniveaus würden das Gleichbehandlungsgesetz unübersichtlich und unglaubwürdig machen.

Die Menschen hätten deshalb auch kein Vertrauen in das Gesetz und würden es viel zu wenig nützen, so Frey. Jetzt, da Österreich mit der Stiefkindadoption einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung von Lesben und Schwulen gemacht habe, sei es an der Zeit, dies auch beim Diskriminierungsschutz zu tun.

Der Klagsverband empfiehlt deshalb der österreichischen Bundesregierung, den Diskriminierungsschutz endlich – so wie die meisten EU-Staaten – zu harmonisieren und allen seinen BürgerInnen die gleichen Rechte zukommen zu lassen.

Unabhängige Überwachung von Rassismusvorwürfen bei der Polizei

Ein weiterer Bereich, in dem der Klagsverband seit 2011 keinerlei Verbesserungen erkennen kann, ist die rassistische Behandlung von Personen durch die Polizei. „Nicht jeder Polizist ist rassistisch, aber es kommt vor“, bringt es Volker Frey auf den Punkt. Vom Du-Wort bis zu körperlichen Übergriffen reiche die Bandbreite. Ein großes Problem sei auch das sogenannte „ethnic profiling“, also die polizeiliche Kontrolle von Personen, die aufgrund ethnischer Merkmale ausgesucht würden.

Die Mitgliedsvereine würden dem Klagsverband immer wieder von KlientInnen berichten, die rassistischen Übergriffen durch die Polizei ausgesetzt waren: Dazu gehörten der türkische Staatsbürger, der seine Fahrzeugpapiere nicht mit hat und deshalb vom Polizisten rassistisch beschimpft wird, aber auch die Tschetschenin, die auf der Polizeiwache Anzeige erstatten will, weil sie in der U-Bahn von einem Unbekannten angegriffen wurde und dann vom einvernehmenden Beamten nicht ernst genommen wird, „weil sich in Russland die Leute ja sogar umbringen.“ (Quelle: ZARA Rassismus-Report 2012)

Volker Frey empfiehlt der Regierung daher, schnell ein unabhängiges Überwachungssystem einzurichten, um auch bei Amtshandlungen der Polizei die Wahrung der Menschenrechte zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sieht der Klagsverband auch ein Problem darin, dass Straftaten mit rassistischem Hintergrund in Österreich nicht statistisch erfasst werden.

Mangelnde Barrierefreiheit

Neben diesen beiden Bereichen ortet der Klagsverband aber noch weiteren, massiven Verbesserungsbedarf, nämlich wenn es um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen geht. „Wir fordern einen Rechtsanspruch auf die Herstellung von Barrierefreiheit“, erklärt Frey.

Wegen einer Stufe könne man laut aktueller Rechtslage zwar einen Schadenersatz einklagen, die Barriere müsse deshalb aber nicht beseitigt werden: „Für eine Person, die diese Stufe im Rollstuhl nicht überwinden kann, ändert sich also nichts“, erklärt er das Problem. Die Regierung sei deshalb aufgerufen, hier Abhilfe zu schaffen. Schließlich habe die UNO im Rahmen der Staatenprüfung zur Behindertenrechtskonvention Österreich erst diese Woche empfohlen, die Gleichstellungsgesetze durch einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch zu ergänzen.

Die nächste Universelle Menschenrechtsprüfung Österreichs findet 2015 statt.

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