Klage wegen Diskriminierung bei Adoptionsantrag eingereicht

Elfriede Dallinger und ihr Lebensgefährte, Dietmar Janoschek, (beide sind blind) fühlen sich bei ihrem Adoptionsantrag diskriminiert und haben nun Klage eingereicht.

Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger
freiraum

Das blinde Paar stellte im Juni 2010 erfolglos einen Antrag auf Adoption eines Kindes. Die Jugendwohlfahrt in Oberösterreich fällte ein negatives Urteil.

Klage eingereicht

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 10. Juni 2011 in Wien gab das Paar nun bekannt, dass es am 9. Juni 2011 eine „Klage wegen Diskriminierung aufgrund Behinderung durch das Land OÖ bei Gericht eingebracht“ hat.

Weiters hat es seinen Hauptwohnsitz von Oberösterreich nach Wien verlegt, um in Wien einen neuerlichen Adoptionsantrag stellen zu können. (Update: Die MA 11 freut sich über dieses Vertrauen; Anm. der Redaktion)

In einer Aussendung „Adoptionsverbot für Menschen mit Behinderung – Skandalöse Aussagen beweisen Diskriminierung“ werden Zitate der Bezirkshauptmannschaft Linz Land wiedergegeben. (Auch das gesamtes Protokoll einer Besprechung wurde veröffentlicht.)

„Tun Sie sich das net an“

Der Standard berichtete, dass sich die beiden bereits im Jahr 2000 wegen einer Adoption erkundigt hatten. Sie hatten sich aber von der Aussage „Tun Sie sich das net an“ verschrecken lassen und es erst wieder im Jahr 2010 probiert.

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