Bundeskanzleramt

Kick Off – Barrierefreiheit 2007

Barrierefreies Internet ist für behinderte Menschen sehr wichtig, um gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu erhalten. Nun erfolgt die dritte IST-Stand Erhebung in Österreich.

Am 9. März 2007 lud das Bundeskanzleramt zu einer ganztägigen Veranstaltung unter dem Titel „Kick Off – Barrierefreiheit 2007″. Das Ziel war eine „gemeinsame Initiative zur Erhebung der Barrierefreiheit von öffentlichen Internetangeboten der Bundesverwaltung“. Diese Erhebung wurde von der zuständigen Plattform auf Bundesebene am 21. Februar 2007 beschlossen und ist – nach 2002 und 2004 – die dritte Erhebung dieser Art in Österreich.

e-Government Gesetz als Basis

Laut e-Government Gesetz müssen „spätestens bis 1. Jänner 2008“ die behördlichen Internetauftritte in Österreich für behinderte Menschen barrierefrei zugänglich sein. Konkret wird gefordert, dass „internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.“

Die Intenet-Verantwortlichen der einzelnen Bundesministerien folgten zahlreich der Einladung, da das Thema derzeit hoch aktuell ist. „Das Publikum zeigte sich erfreulich gut vorinformiert und vor allem am Thema Accessibility sehr interessiert, wie den zahlreichen Fragen zu entnehmen war“, berichtet Eva Papst, blinde Internetexpertin aus Wien und Vorsitzende der Plattform „accessible media – Zugang für alle„.

Dr. Wolfgang Iser vom Sozialministerium ging auf die „rechtlichen Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit in Österreich“ ein und erklärte im Detail die Auswirkungen des seit 1. Jänner 2006 geltenden Behindertengleichstellungsgesetzes.

Dominierende Frage: „In welchem Umfang?“

„Etwas abweichend zu anderen Workshops und Veranstaltungen, an denen „accessible media“ bisher schon mitgewirkt hat, war eine offenbar andere Schwerpunktsetzung als üblich bei den Fragen“, zeigt sich Papst erstaunt und erläutert: „So stand als dominierende Frage im Vordergrund: Müssen wir wirklich und wenn ja, in welchem Umfang?“ In vergleichbaren Veranstaltungen geht es meist eher um die Frage: „Wie kommen wir ökonomisch zu einer guten Lösung für alle Besucherinnen und Besucher?“, hält die blinde Internetexpertin fest.

Eine ausführliche Diskussion war der Frage der Erfüllung der WCAG Richtlinien gewidmet. Reicht wirklich eine Minimalerfüllung (WAI-A) oder muss ein Ministerium einen gleichberechtigten Service anbieten, wie er mit der Stufe WAI-AA der Richtlinie für Barrierefreiheit im Internet zu erzielen ist?

Erläutert wurden die ersten Ergebnisse der Schlichtungsverfahren aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, die für barrierefreie Internetseiten ausnahmslos WAI-AA als untere Grenze angaben sowie die Begründungen, warum „text-only„-Versionen diskriminierend sind und daher in einigen Staaten verboten wurden.

Einen bemerkenswerten Vortrag hielt Michael Rederer von der wien.at-Koordination, in dem er viele Vorurteile in Bezug auf barrierefreies Internet und die Umsetzung aufzählte, um diese dann mit Argumenten zu entkräften. Die Umsetzung der Barrierefreiheit braucht Zeit und nun rächt es sich, dass einige Ministerien in den letzten fünf Jahren dem Thema zu wenig Bedeutung beigemessen haben.

Weiterer Fahrplan

Das Bundeskanzleramt lud deswegen zu einer Sitzung, um eine IST-Erhebung zu erläutern und voranzutreiben. Immerhin soll die Erhebung bis Ende April abgeschlossen sein und bis Mitte Mai ausgewertet werden. Ende Juni soll ein Erhebungsbericht präsentiert werden.

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