Keine Vertreter von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat!

ÖAR-Präsident Voget: Wieder wurde Selbstbestimmungsrecht klar verletzt

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Der Kanzler hat entschieden: Im ORF-Publikumsrat sollen künftig Mag. Erich Fenninger und Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker den Bereich „Behinderte Menschen“ vertreten. Beide Personen standen nicht auf der Vorschlagsliste der ÖAR. Gemäß § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz sind jedoch „… Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: … die behinderte Menschen … vertreten“.

ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget: „Es ist mir gegenwärtig unverständlich und ich bin überrascht, dass die Vorschläge der ÖAR zum ersten Mal in der Geschichte des Publikumsrates nicht berücksichtigt wurden. Zudem – und das sei zum wiederholten Male in Erinnerung gerufen: Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mitunterzeichnet. Die Vorgangsweise widerspricht klar dem Recht auf Selbstbestimmung!“

Die ÖAR wird Kanzler Faymann zu einer Stellungnahme auffordern und gegebenenfalls Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes (§ 28 Abs. 4) einlegen.

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