KEINE Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in Kärnten

Der Gleichstellungsbeirat der Stadt Klagenfurt hat die Vorgangsweise bei der geplanten Beschlussfassung des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes in einer Resolution verurteilt.

Andreas Jeitler
Gleichstellungbeiat / Sabine Knopper

„Während der letzten Funktionsperiode des Kärntner Landtags wurde gemeinsam mit Behindertenorganisationen und dem Gleichstellungsbeirat der Entwurf eines Kärntner Chancengleichheitsgesetzes ausgearbeitet. Dieser Entwurf konnte vor den Neuwahlen nicht mehr im Landtag verabschiedet werden“, erinnert Andreas Jeitler, Vorsitzender des Beirates und ergänzt: „Nach einer, fast einjährigen, Pause wurde nun bekannt, dass dieses Gesetz mit gravierenden Änderungen – ohne Begutachtungsmöglichkeit durch die ursprünglich daran beteiligten Personen oder die Öffentlichkeit im Landtag beschlossen werden soll.“

Daher fasste der Gleichstellungsbeirat der Landeshauptstadt Klagenfurt in seiner Sitzung vom 25. 11. 2009 folgenden Beschluss:

„Der Gleichstellungsbeirat verurteilt die aktuelle Vorgehensweise zutiefst. Ferner sieht der Beirat das Fehlen einer angemessenen Begutachtungsfrist als offene Diskriminierung von Menschen mit Behinderung an. Menschen mit Behinderungen werden durch den vorliegenden Entwurf deutlich schlechter gestellt. Viele Leistungen sind freiwillig und obliegen dem guten Willen der jeweiligen Beamten und Politiker. Vielerorts fehlt ein gesetzlicher Anspruch.“

Der Beirat forderte daher den Sozialreferenten, Mag. Ragger und alle Mitglieder des Landtags auf, eine öffentliche Debatte gemeinsam mit den Betroffenen zu führen, mit diesen den vorliegenden Entwurf zu überarbeiten, und das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt NICHT zu verabschieden!

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