Kärntner Chancengleichheitsgesetz am Abstellgleis

Seit der Begutachtung im Sommer 2008 ist es um das Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) verdächtig ruhig geworden. Die neue Landeregierung lässt das bereits seit über einem Jahr fertige Gesetz erneut intern durch ihre Finanzabteilung prüfen.

Abstellgleis einer Bahn
Kocnik, Ernst

Als die seinerzeitige Soziallandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) 2007 zum ersten Workshop zur Ausarbeitung eines neuen Behindertenhilfegesetzes für Kärnten einlud, schien eine neue Ära in der Kärntner Behindertenpolitik einzusetzen.

Menschen mit Behinderungen und Vertreterinnen und Vertreter diverser Trägerorganisationen erarbeiteten gemeinsam mit der Sozialabteilung und der Rechtsabteilung des Landes Kärnten einen Gesetzesentwurf, der schließlich im Juni 2008 auch in Begutachtung ging. Geplant war, das Gesetz mit Beginn 2009 in Kraft zu setzen. Nach Schaunigs überraschendem Rücktritt aus der Politik wurde daraus allerdings nichts.

Im Februar 2009 lud Schaunigs Kurzzeitnachfolgerin, Nicole Cernic (SPÖ), sämtliche an der Erarbeitung beteiligten Personen erneut ein, um die Endfassung des K-ChG nach Einarbeitung der Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren zu akkordieren. Zu diesem Zeitpunkt herrschte in Kärnten Ausnahmezustand, Landtagswahlen standen vor der Tür und der Wahlkampf näherte sich seinem Höhepunkt. Das K-ChG würde erst nach Einsetzen der neuen Landesregierung wirksam, vertröstete Cernic.

Neue Landesregierung

Nunmehr ist die neue Landesregierung seit über einem halben Jahr im Amt, das Sozialressort hat Christian Ragger (BZÖ) übernommen, das K-ChG ist nach wie vor nicht in Kraft gesetzt. Vielmehr ist zu vermuten, dass die neuerliche interne Prüfung des K-ChG empfindliche Änderungen nach sich ziehen wird.

Änderungen und Überarbeitungen, die offensichtlich ohne Beteiligung der seinerzeit mitarbeitenden und vom K-ChG direkt betroffenen Personen erfolgen werden. Schlecht stehende Finanzen und die Tatsache, dass in Zeiten der Wirtschaftskrise Parteienförderungen anscheinend wichtiger sind als anderes, lassen nichts Gutes erwarten.

Kärntens Menschen mit Behinderungen droht bezüglich des Chancengleichheitsgesetzes ein ähnliches Schicksal wie deren Kolleginnen und Kollegen in Oberösterreich und Wien, wo diese nur im Vorfeld bzw. überhaupt nicht in die Entwicklung mit einbezogen waren.

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