Justizministerium stellt klar: Blinde Richter sind nicht vorstellbar

In einem 2 seitigen Schreiben informiert das Justizministerium den Monitoringausschuss, warum man keinen Bedarf an einer Änderung seiner Position sieht.

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BMJ

Seit dem Vorjahr wird immer wieder über die abwehrende Haltung des Justizministeriums und der Justizministerin, Dr. Beatrix Karl (ÖVP), berichtet.

Ministerium bestätigt Ablehnung

In einer Stellungnahme an den Monitoringausschuss (BMJ-Pr354.90/0012-Pr 6/2012) legte das Ministerium nochmals nach. Man ging auf die Praxis im Ausland ein, wo blinde Richterinnen und Richter längst Alltag, wie der Monitoringausschuss mit Unterstützung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) dargelegt hatte – und schlussfolgerte:

„Im Ergebnis sind daher innerhalb der österreichischen ordentlichen Gerichtsbarkeit weiterhin keine richterlichen Tätigkeitsbereiche ersichtlich, in denen blinde Richter/innen eingesetzt werden könnten, ohne verfassungsrechtlich und durch völkerrechtliche Verträge geschützte Rechte der jeweiligen Verfahrensparteien zu verletzen.“

Justizministerin und Ministerium sehen auch keinen Gesprächsbedarf, so heißt es abschließend an die Vorsitzende des Monitoringausschusses gewandt: „Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass das Bundesministerium für Justiz an seiner bisherigen Position in dieser Frage festhält.“

Ministerium hält Diskussion anscheinend für nicht notwendig

„Ich bin davon ausgegangen, dass es eine grundlegende Einigkeit darüber gibt, dass an dem Thema in steten Schritten gearbeitet werden soll und zu diesem Zweck auch eine erste, unverbindliche, Unterredung mit ExpertInnen in eigener Sache stattfinden soll. Im Lichte der Konventionsvorgaben halte ich das auch nach wie vor inhaltlich und prozessual für notwendig“, schreibt Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoringausschusses ans Ministerium.

Sie zeigt sich auch „verwundert“ darüber, dass „dass die Frau Bundesministerin und das Ministerium aus den Praxisbeispielen die Konsequenz ziehen, am derzeitigen Standpunkt festzuhalten und – so wirkt es – jegliche Diskussion vorläufig für unnotwendig zu befinden.“

Dem Brief ist auch zu entnehmen, dass man von der Antwort des Ministeriums überrascht sei, da doch die UNO-Prüfung Österreichs bei der Umsetzung der Konvention im nächsten Herbst ansteht.

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