Jarmer: Die Ungleichbehandlung von Behinderten bei Sexualdelikten soll beseitigt werden

Grüner Erfolg für die Behindertengleichstellung im Justizausschuss

Helene Jarmer
GRÜNE

Im heutigen Justizausschuss im Parlament wurde ein wichtiger Schritt zur Behindertengleichstellung im Strafrecht vollzogen.
Die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer hatte einen Antrag betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person gestellt und dieser wurde einstimmig beschlossen.

Bislang kann sexueller Missbrauch in Österreich mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Wird die Tat hingegen an einer wehrlosen oder behinderten Person verübt, beträgt die Strafobergrenze gerade einmal fünf Jahre, falls mangels Widerstandsfähigkeit der Person keine Gewalt ausgeübt wurde. Der Gesetzgeber ging also bislang davon aus, dass das Unrecht beim Beischlaf mit einer wehrlosen Person – und damit ohne Gewaltanwendung – geringer ist, als bei einer Vergewaltigung. Das soll nun korrigiert werden.

„Es freut mich, dass sich der Justizausschuss diesem sensiblen Thema so konstruktiv gewidmet hat und ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit“ kommentiert Jarmer den Grünen Erfolg und ergänzt: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zur Gleichstellung und weg von der Ungleichbehandlung“, freut sich Jarmer.

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