Innenministerium dementiert Missstände bei der Betreuung behinderter Flüchtlinge

Organisationen fordern von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner adäquate Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen mit Behinderungen, sowie Barrierefreiheit bei den Unterstützungsmaßnahmen ein. Ministerium nimmt ausführlich Stellung.

Johann Mikl-Leitner 2015
ÖVP

Angesichts der anhaltend schlimmen Zustände im Bereich der Betreuung von Flüchtlingen mit Behinderungen wendeten sich mehrere Organisationen im Dezember 2015 schriftlich an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).

Dem gemeinsamen Schreiben von BIZEPS, BSVÖ, equalizent, „Licht für die Welt“, ÖGLB, SOS Kinderdorf und Volkshilfe Österreich ist u.a. zu entnehmen: „Als zivilgesellschaftliche Organisationen ersuchen wir Sie und die Bundesregierung sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Familien in humanitären Notsituationen – auf der Flucht, während der Erstaufnahme, in der Asylbetreuung, im Bildungsbereich etc. – bedarfsgerechte Unterstützung erhalten.“

„Aktuelle Situation ist menschenrechtlich untragbar“

Als wesentliche Punkte werden u.a. adäquate Versorgung und Betreuung, sowie Barrierefreiheit der Angebote eingefordert. Die Bedürfnisse von Flüchtlingen mit Behinderungen müssen erkundet und sichergestellt werden.

„Die aktuelle Situation, in der Menschen gefährliche Fluchtwege überwinden müssen, um dann in Mitteleuropa nur notdürftig versorgt zu werden, ist aus menschenrechtlicher Sicht untragbar“, halten die Organisationen fest und erinnern an die Verpflichtungen gemäß UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Österreich hat laut diesem Vertrag den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in humanitären Notlagen zu gewährleisten. Hier besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Innenministerin: „Bedürfnissen wird Rechnung getragen“

„Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung internationaler Konventionen wird den Bedürfnissen von besonders schutzbedürftigen Personen während der gesamten Verfahrensdauer Rechnung getragen“, ist hingegen einem Antwort-Schreiben der Innenministerin Mikl-Leitner zu entnehmen. (GZ.: BMI-KA1000/0914-III/5/2015)

Es wird angeführt, dass die „noch nie dagewesenen Flüchtlingsströme im Asyl- und Fremdenbereich das Gesamtsystem vor besondere Herausforderungen stellt“. Weiters: „Um einen besonderen Bedarf während des Asylverfahrens und der Unterbringung festzustellen, wird jeder Asylwerber am Anfang des Verfahrens medizinisch untersucht und erfolgt im Rahmen der erstmaligen Unterbringung ein Orientierungsgespräch mit der betroffenen Person, die auch dazu dient, Behinderungen und besonderen Betreuungsbedarf rechtszeitig feststellen zu können.“

Weiters führt das Innenministerium aus: „Hinsichtlich der Betreuung der Migranten und Migrationen mit einer Behinderung darf festgehalten werden, dass von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl auf bestehende bzw. offensichtliche besondere Bedürfnisse besonders geachtet wird.“

Auch wen dies sich mit den Erfahrungen im Alltag nicht deckt, sei hier informationshalber die Stellungnahme des Innenministeriums ausführlich zitiert:

Auszüge aus dem Schreiben des Innenministeriums

… Umso wichtiger ist es, dass gerade auf Personen mit besonderem Schutz und Betreuungsbedarf ein besonderer Schwerpunkt gelegt wird, damit es gerade für diese Personengruppe zu keinen Lücken im Betreuungssystem kommt.

Daher stellt die adäquate Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderung in den Bundesbetreuungseinrichtungen selbstverständlich einen wichtigen Punkt dar:

  • Barrierefreies Wohnen wird sowohl in der Bundesbetreuungsstelle Ost (Traiskirchen), also auch in der Bundesbetreuungsstelle West ermöglicht.
  • Bei Neuerrichtung von Flüchtlingsunterkünften wird gemäß der geltenden Bauordnungen die Einhaltung der ÖNORM berücksichtigt. Bei der Unterbringung in Notquartieren wird entsprechend organisatorisch vorgesorgt.
  • Ebenso wird eine umfassende medizinische Versorgung und – soweit erforderlich – auch Pflege der Betroffenen gewährleistet.
  • Die Betreuungsstelle Ost in Traiskirchen verfügt über ein eigenes barrierefreies Haus und die Bundesbetreuungsstelle West über ein barrierefreies Zimmer zur Unterbringung von Menschen mit einschlägigen besonderen Bedürfnissen.
  • Daneben wurde in Gallspach in Oberösterreich eine Sonderbetreuungsstelle etabliert, welche nicht nur auf die Betreuung von Personen mit erhöhtem (ärztlichen) Betreuungsbedarf (z.B. Dialysepatienten) spezialisiert ist, sondern auch baulich besonderen Bedürfnissen entgegen kommt (z.B. extra breite Rollstuhl geeignete Türen).
  • In der Arztstation der Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen wird eine umfassende medizinische Erstversorgung von einem niedergelassenen Allgemeinmedizinern durchgeführt. Im Bedarfsfall werden Asylwerber an Ambulatorien, Fachärzte und Krankenhäuser überwiesen.
  • Ist der oder die Betroffene pflegebedürftig, kommt es zu einer internen Pflegeeinstufung nach den Richtlinien der PVA. Die Pflege wird grundsätzlich durch externe/mobile Hauskrankenpfleger organisiert. Die Betroffenen erhalten darüber hinaus logistische Unterstützung (Essenabholung, etc.) durch entsprechend geschulte „Remuneranten“.
  • Die benötigten Pflegehilfsmittel werden selbstverständlich zur Verfügung gestellt oder über den zuständigen Krankenversicherungsträger verordnet.
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