Inklusive Schulsysteme sind erprobt und erwiesen

Die Vorsitzende des Monitoringausschusses reagiert mit folgendem Leserbrief auf einen Kommentar in der Tiroler Tageszeit zum Erhalt der Sonderschulen.

Marianne Schulze
Licht für die Welt

Unter dem Titel „Sonderschulen müssen bleiben“ druckte die Tiroler Tageszeitung am 2. Feburar 2012 einen Kommentar von Marco Witting ab, der nicht unwidersprochen bleiben kann.

Hier unser Leserbrief dazu:

Sehr geehrte Redaktion,

Die erwähnte Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält die Verbindlichkeit von Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen fest – bezeichnend, dass das trotz diverser anderer Menschenrechtsverträge notwendig war. Auf Basis der Menschenrechte kann man davon ausgehen, dass alle Menschen zu irgendeinem Zeitpunkt eine Form von Unterstützung brauchen – auch wenn Politikberatung hochbezahlt ist und „Consulting“ flott klingt, es bleibt eine Unterstützungsleistung. Für manche Menschen kann diese höher sein und ja, viele Menschen mit Behinderungen haben einen Bedarf an Assistenz.

Im Fall von Menschen mit Behinderungen das Etikett „Defizit“ zu verwenden und für alle anderen Begabungen zu vermuten, ist eine menschenrechtlich unhaltbare Sichtweise, die eines überdeutlich macht: wir brauchen eine Schule für alle. Vor allem um endlich jene soziale Fähigkeiten zu lernen, die einen selbstverständlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Um von vorgeblichen „Defiziten“ und vermeintlichem „Unvermögen“ endlich zu einem zeitgemäßen, menschenrechtskonformen Bild von Menschen mit Behinderungen zu kommen. Um Chancengleichheit vom Schlagwort zur Wirklichkeit für alle zu machen.

Inklusive Schulsysteme sind erprobt und erwiesen (die 192 UN-Staaten einigen sich selten auf Zukunftsvisionen) und wenn es Ressourcenprobleme gibt, dann sind diese auszudiskutieren und zu lösen. Nur auf Basis von Ressourcenmangel das Modell einer Schule für alle das Wort zu reden, ist unstatthaft und – Krise hin oder her – einem der reichsten Länder dieser Welt nicht würdig.

Der Monitoringausschuss wurde auf Bundesebene eingerichtet, um die Einhaltung der UN Konvention zu überwachen. Das Protokoll der öffentlichen Sitzung im Parlament zum Thema Inklusive Bildung und die darauf basierende Stellungnahme – www.monitoringausschuss.at – machen deutlich, dass menschenrechtlich eine Schule für alle, die dem möglichen Unterstützungsbedarf aller Kinder gerecht wird, das Ziel unserer Diskussionen sein muss. Damit alle Menschen in Österreich ihre Menschenrechte verwirklichen können, das Menschenrecht auf Bildung ist zweifellos ein Schlüssel dazu

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schulze
Vorsitzende (Unabhängiger und weisungsfreier Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

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