Hundstorfer: Unterschrift soll etwas auslösen

Am 25. Juni 2010 lud das Sozialministerium zu einer Informationsveranstaltung anlässlich der Erstellung des 1. Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein.

Hundstorfer zum Staatenbericht
BMASK/BIZEPS

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) eröffnete die Informationsveranstaltung im Sozialministerium und stellte gleich zu Beginn klar: „Wir wollen nicht nur einen Bericht schreiben“, denn „die Unterschrift soll etwas auslösen“, verwies er auf die im Jahr 2007 von Dr. Erwin Buchinger in New York für Österreich getätigte Unterschrift unter die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Rohentwurf Staatenbericht

Der „Rohentwurf“ des österreichischen Staatenberichts liege nun vor, hielt der Sozialminister fest, bevor Beamte des Sozialministeriums das bisher Erstellte präsentierten. Man habe „breit eingeladen“ und nun liegen 200 Seiten Rückmeldungen vor, die das Ministerium auf 60 Seiten gekürzt habe, erfahren die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Man habe sich – so wird weiters ausgeführt – auf das konzentrieren müssen, was dem Ministerium wichtig erschien.

Österreich muss den ersten Staatenbericht bezüglich der Umsetzung der UN-Konvention am 26. Oktober 2010 und dann alle vier Jahre einen weiteren an die UNO abliefern.

Fragerunde zu Staatenbericht

In einer von Hundstorfer eingeleiteten Fragerunde, gab es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die ersten paar Fragen bezogen sich auf die grundlegende Ausrichtung des Berichts. Aufgezeigt wurde mehrfach die Notwendigkeit, dass ein Staatenbericht zur Umsetzung erstellt wird und keine Sammlung von Ansichten des Staates und der Zivilgesellschaft.

Es wurde hinterfragt, warum nicht aufgelistet ist, was aus Sicht der Republik seit der Ratifizierung der UN-Konvention in Österreich konkret passiert ist und stattdessen die Ereignisse der letzten 2 Jahrzehnte aufgezählt wurden.

Kritisiert wurde von einem Vertreter einer Landesverwaltung, dass der Bericht zu bundeslastig sei. Erwähnung fand auch, die schwierige Situation für behinderte Menschen auf Grund des Föderalismus, der oft ein Hindernis ist.

Man wollte wissen, warum die Datenlage so schlecht sei und ob es stimmt, dass die Bundesländer kein großes Interesse an der UN-Konvention hätten. Es wurde auch versucht, zu hinterfragen, warum das Sozialministerium anscheinend nur moderierend statt bewertend tätig wurde.

Replik zu Fragerunde

Die Vertreter des Ministeriums versuchten die bisher eingeschlagene Vorgangsweise insoweit zu erklären, dass „Österreich von einem anderen Niveau weggestartet“ als andere Staaten. Deshalb habe man im Bericht positive Maßnahmen der (längeren) Vergangenheit erwähnt. Auch habe man versucht, eine „ausgewogene Bewertung abzugeben“.

Es hätten nur 7 Bundesländer auf eine Anfrage des Ministeriums geantwortet, wird bekanntgegeben. Tirol und Burgenland hätten nicht geantwortet, hieß es. Dies verwunderte eine anwesende Mitarbeiterin des Bundeslandes Tirol sehr, weil eine Antwort konzipiert worden sei. Es wurde vereinbart, diese nochmals zu übersenden.

Minister Hundstorfer bat abschließend die Anwesenden, trotz der massiven Bedenken bezüglich Konzeption und Inhalt des Entwurfes eines Staatenberichts, bis spätestens Ende Juli rückzumelden, worin sich die Anwesenden „überhaupt nicht wiederfinden“.

Alarm im Kriegsministerium

Das Sozialministerium befindet sich im ehemaligen Kriegsministerium und so verwundert es nicht, dass der wöchentliche Probealarm und kurz darauf der monatliche Probealarm akustisch so heftig ausfielen, dass die Sitzung kurzfristig unterbrochen werden musste.

Nationaler Aktionsplan

Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es um den angekündigten „Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung“ (2011-2020).

Als Schwerpunkte sind „Nichtdiskriminierung und Gleichstellung“, „Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen“, „Sicherung von Betreuung und Pflege“, „Inklusive Bildung“ sowie „Förderung von Arbeit und Beschäftigung“ seitens des Ministeriums genannt.

Nachdem der Staatenbericht fertig gestellt wurde, werde man mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung beginnen, wurde mitgeteilt. Es sei „unbedingt erforderlich, dass sämtliche Ministerien eingebunden werden“, formulierten Ministeriumsvertreter und ergänzten: „Das selbe gilt auch für die Länder“.

„Es wird kein leichter Prozess“

„Es wird kein leichter Prozess“, ist man sich schon jetzt sicher, denn es ist nicht Ziel, „dass nur irgendwas beschlossen werden soll“. Die Erstellung werde aufwändig und daher wahrscheinlich bis Frühjahr oder Sommer nächsten Jahres dauern.

Man werde daher den Bundesbehindertenbeirat als Gremium heranziehen, weil dort Länder, Ministerien und Organisationen vertreten sind, lautete eine Antwort auf die Frage nach der „Einbindung der Zivilgesellschaft“.

Im Gegensatz zum Staatenbericht, der in vielen Punkte massiv hinterfragt wurde, begrüßten die zu Wort kommenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geplante Erstellung eines Aktionsplanes und bekundeten Interesse an einer Mitarbeit.

Die SPÖ-Behindertensprecherin, Ulrike Königsberger-Ludwig, betonte in ihrer Wortmeldung, wie wichtig ihr persönlich der Nationale Aktionsplan und ein „Weg vom sozialen Eck“ sei. Wenn notwendig, müsse man auch „Kompetenzverteilungen ändern“, forderte sie.

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