Hundstorfer: 20 Jahre Pflegegeld sind eine soziale Erfolgsgeschichte

Auf das Pflegegeld besteht ein Rechtsanspruch, gegen Entscheidungen der Pensionsversicherungsanstalten kann Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden.

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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Das Pflegegeld ist unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit und wird auch unabhängig von Einkommen und Vermögen der Betroffenen gewährt; je nach Pflegebedarf beträgt das Pflegegeld, auf das ein Rechtsanspruch besteht, zwischen 154,20 und 1.655,80 Euro monatlich.

„Die Neuregelung der Pflegevorsorge vor 20 Jahren war einen sozialpolitischer Meilenstein und ist auch heute nach wie vor ein „best practice“ Beispiel für eine innovative, an den konkreten Bedürfnissen der Menschen orientierte Sozialpolitik. Mit dem in Österreich im Jahr 1993 eingeführten siebenstufigen, bedarfsorientierten Pflegegeld wurde ein geschlossenes Pflegegeldsystem, dem alle pflegebedürftigen Menschen angehören, geschaffen und damit die letzte große Lücke im österreichischen Sozialsystem geschlossen“, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer vor dem Hintergrund „20 Jahre Pflegegeld in Österreich“.

„Hauptziel der geltenden Pflegevorsorge ist es, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durch eine direkte Geldleistung finanziell zu entlasten sowie ihnen durch ein Angebot an sozialen Dienstleistungen ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen und auch die Teilnahme am sozialen Leben zu verbessern“, so Hundstorfer.

Auf das Pflegegeld besteht ein Rechtsanspruch, gegen Entscheidungen der Pensionsversicherungsanstalten kann Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden, das in einem völlig neuen Verfahren über den Anspruch auf Pflegegeld entscheidet. Die Anzahl der Klagen ist seit Jahren gleich geblieben und beträgt nur etwas mehr als 4%, wobei die meisten Gerichtsverfahren, nämlich rund 80%, durch Vergleiche und Klagsrücknahmen beendet werden.

Im Gegensatz zum Pflegegeld in anderen Ländern (z.B. Deutschland) ist das österreichische Pflegegeld keine Versicherungsleistung, sondern wird aus dem Budget finanziert, wodurch eine nachhaltige Finanzierung gesichert ist. Allein im Jahr 2012 betrug der Aufwand des Bundes für pflegebezogene Geldleistungen rd. 2,48 Milliarden Euro.

Im Mai 2013 bezogen 437.515 pflegebedürftige Menschen ein Pflegegeld, das sind immerhin 5,15 % der Gesamtbevölkerung. Damit liegt Österreich im internationalen Vergleich an der Spitze, womit eindrucksvoll bewiesen wird, dass die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu einem zentralen Thema in der österreichischen Sozialpolitik geworden ist.

Verwaltungsreform ermöglicht schneller Pflegegeldverfahren

„Ein wesentlicher Punkt, auf den großes Augenmerk gelegt wird, ist, dass die Verfahren möglichst rasch durchgeführt werden und die Betroffenen schnell das ihnen zustehende Pflegegeld erhalten. Auch dabei ist es im Laufe der Jahre zu deutlichen Verbesserungen gekommen: die gewichtete Dauer von der Antragstellung bis zur Bescheiderteilung betrugt zuletzt durchschnittlich 60 Tage“, erläuterte der Sozialminister.

„Zu Recht wurde von verschiedenen Stellen in der Vergangenheit kritisiert, dass die Zuständigkeit für die Leistung des Pflegegeldes auf viele verschiedene Stellen aufgeteilt und für die BürgerInnen nur schwer nachvollziehbar war. Ein großer Schritt zur Vereinfachung war das mit 1.1.2012 in Kraft getretene Pflegegeldreformgesetz. Mit dieser Verwaltungsreform wurden die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund übertragen und damit das Pflegegeld beim Bund konzentriert. Statt früher mehr als 300 Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene sind seither lediglich 7 Stellen für das Pflegegeld zuständig. Noch heuer soll eine weitere Reduktion erfolgen, sodass über den Anspruch auf Pflegegeld künftig nur mehr 5 Stellen entscheiden. Diese Maßnahmen bewirken auch eine Vereinheitlichung der Vollziehung, eine Beschleunigung der Verfahren und einen Verringerung des Verwaltungsaufwandes“, informierte der Sozialminister.

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