Huber: Eine flächendeckende Verwirklichung der ursprünglichen Absichten wurde nicht erreicht

Am 1. September jährt sich die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) in der Verfassung zum 10. Mal. BIZEPS führte dazu ein Interview mit dem Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB).

Lukas Huber
Lukas Huber

Seit dem Jahr 2001 ist Ing. Lukas Huber schon Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes und stand uns für ein Interview zur Verfügung.

Er beleuchtet darin den Stellenwert, des bisher Erreichten und jene Bereiche, wo bis heute noch kaum Fortschritte erreicht wurden.

Interview: 10 Jahre Anerkennung der ÖGS

BIZEPS: Nun sind es schon 10 Jahre seit ÖGS in der Bundesverfassung verankert ist. Wie wichtig schätzten Sie diese Anerkennung ein?

Ing. Lukas Huber (ÖGLB): Die politische Anerkennung von nationalen Gebärdensprachen ist wichtig, um linguistische und kulturelle Rechte der gehörlosen Menschen abzusichern. Die Anerkennung soll gehörlosen Menschen eine soziale und juristische Rahmenbedingung bieten und einen Entwicklungsprozess einleiten, so dass daraus Selbstbestimmung hervorgeht.

In Österreich hat man jahrelang viele falsche Annahmen und Vorurteile über die ÖGS eingenommen. Die Anerkennung der ÖGS soll darauf abzielen, nicht nur Rechte der österreichischen Gebärdensprachminderheit zu gewährleisten, sondern auch Vorurteile der Mehrheitsgesellschaft gegenüber der ÖGS abzubauen und ein positives Bewusstsein zu entwickeln.

BIZEPS: Was hat sich Ihrer Einschätzung nach bisher positiv verändert?

Lukas Huber: Zum Zeitpunkt der Anerkennung war noch unklar, welche Auswirkungen es auf den Alltag und der Chancengleichheit für die Österreichische Gebärdensprachgemeinschaft haben würde.

Heute sehe ich, dass die Anerkennung viel zur Sensibilisierung und Meinungsbildung über die ÖGS, aber auch zur Bewusstseinsbildung nicht nur bei hörenden sondern auch bei gehörlosen Menschen beigetragen hat …

BIZEPS: Was konkret?

Lukas Huber: In gewissen Bereichen sind Verbesserungen für die österreichische Gebärdensprachgemeinschaft eingetreten. Nur einige Beispiele seien hier aufgezählt. Gehörlosen Menschen wird teilweise Recht auf Verwendung der ÖGS in Behörden und Ämtern eingeräumt.

Mehrere Unternehmen haben davon berichtet, dass sie ihr Personal in grundlegende Gebärden einschulen lassen, um so leichter in Kontakt mit gehörlosen Kunden treten zu können. Im Parlament und in immer mehr Landtagen werden Reden der Abgeordneten in die ÖGS gedolmetscht.

Verbesserter Zugang zu Kommunikationstechnologien, z.B. Telefonvermittlungsservice mit ÖGS-Dolmetschung wird vom Ministerium gefördert. Im Bereich der Medien – v.a. im ORF – sind unsere Forderungen nach ÖGS-Dolmetschung von Programmen teilweise umgesetzt worden.

BIZEPS: Und was fehlt noch?

Lukas Huber: Österreich hat leider immer noch zu wenige Schritte unternommen, um die Situation von gehörlosen Menschen als Sprachminderheit zu erleichtern. Gehörlose Menschen sind oft damit konfrontiert, dass ihre Grundrechte beeinträchtigt sind, weil z.B. Rechtsanspruch auf Dolmetschung für Gebärdensprache nicht besteht oder weil Lehrkräfte in Schulen nicht gebärdensprachkompetent sind.

Der Gesetzgeber hat keine Regelungen getroffen, der gebärdensprachigen Minderheit in Österreich im Bildungsbereich gleiche linguistische und kulturelle Rechte zu gewähren, die den Angehörigen von Volksgruppen bzw. autochthonen Minderheiten, welche eine gesprochene Sprache (Ungarisch, Slowenisch und Kroatisch) verwenden, bereits zustehen.

BIZEPS: Welchen Schutz und Unterstützung fordern Sie für die Gebärdensprachgemeinschaft?

Lukas Huber: Was die Österreichische Gebärdensprachgemeinschaft braucht, sind Minderheitsregelungen wie Recht auf Existenz, Recht auf spezifischen Diskriminierungsschutz und Gleichbehandlung. Es soll nicht nur auf individual-rechtlicher Basis sein, sondern auch auf kollektiv-rechtlicher Basis, da es sich um eine Sprachgemeinschaft handelt.

Konkret muss die geltende Minderheiten-Schutzbestimmung gemäß Artikel 8(2) B-VG auf wirklich alle nationalen bzw. sprachlichen und kulturellen Minderheiten in Österreich ausgeweitet werden. Auch gehörlose, hochgradig schwerhörige und taubblinde Menschen als Mitglieder der Gebärdensprachgemeinschaft müssen berücksichtigt werden!

Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass das Bundeskanzleramt Angehörige der Volksgruppen konsultieren muss bezüglich Angelegenheiten der österreichischen Minderheitensprachen. Genauso fordern wir eine Bestimmung zur Einrichtung eines Beirates zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesministerien in Angelegenheiten der ÖGS.

Um all das zu verwirklichen, wäre eine Einbindung der Sprachen- und Kulturrechte der Österreichischen Gebärdensprachgemeinschaft in einem neuen Grundrechtskatalog oder Neukodifikation in einem Bundesverfassungsgesetz und als Ausführungsgesetz ein neues Gesetz über die Österreichische Gebärdensprache anzudenken.

Im Bildungsbereich sind Kernforderungen des ÖGLB nach wie vor nicht umgesetzt: das Recht auf bilingualen Unterricht bzw. inklusive Bildung und die Anerkennung der ÖGS als Förder- und Unterrichtssprache.

BIZEPS: Wie würden Sie es nun abschließend auf den Punkt bringen?

Lukas Huber: Eine breite und flächendeckende Verwirklichung der ursprünglichen Absichten der Anerkennung der ÖGS wird aus der Sicht des Österreichischen Gehörlosenbundes als nicht erreicht gesehen.

BIZEPS: Wir danken für das Interview.

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