Huanigg und Praniess-Kastner fordern gleichberechtigte Teilhabe

Am 3. Dezember jährt sich der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderung" zum 15. Mal.

Oechsner, Huainigg, Praniess-Kastner 071130
ÖVP

Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, nimmt dies zum Anlass, um Lebensrecht für behinderte Menschen einzufordern, das speziell am Beginn und am Ende des Lebens in Frage gestellt wird.

„Das Lebensrecht behinderter Menschen wird am Lebensende zunehmend in Frage gestellt. Ich plädiere für ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung und fordere den Ausbau der Palliativmedizin, damit wir den österreichischen Weg ’Sterbebegleitung statt Sterbehilfe’ weitergehen können“, sagt Huainigg. Der Abgeordnete zum Nationalrat setzt sich auch für die Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung ein.

Problematisch sieht Huainigg auch die Selektion behinderten Lebens vor der Geburt. Vor allem Spätabtreibungen im Rahmen der Eugenischen Indikation stellen für ihn eine unerträgliche Situation dar: „Die Möglichkeit, behinderte Kinder bis zur Geburt abzutreiben ist dringend zu hinterfragen“, sagt Huainigg, stellt dabei jedoch die Fristenregelung außer Frage. Er fordert eine parlamentarische Enquete zum Thema „Wrongful Birth“ wo die Klassifizierung der Geburt behinderter Kinder als „Schadensfall“ thematisiert werden soll.

Das Lebensrecht behinderter Menschen steht für Huainigg außer Frage:

„Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe am Leben – sei es in der Schule, am Arbeitsplatz oder in den Medien – sind ein Grundrecht jedes Menschen.“

„Für die bewusste Entscheidung für das Leben mit einem behinderten Kind ist der Ausbau von Unterstützungsmassnahmen für betroffene Familien nötig“, fordert LAbg. Karin Praniess-Kastner, Behindertensprecherin der ÖVP Wien. Aufgabe der Politik sei es, weitere geeignete Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander in unserer Gesellschaft zu schaffen, die nicht bei der finanziellen Unterstützung für die Pflege und Betreuung des Kindes enden.

Zu diesen Aufgaben zähle der weitere Ausbau von Unterstützungsangeboten, wie erstens der Ausbau der psychosozialen Beratungsangebote vor einer pränatalen Diagnose, bei Bekanntgabe des Ergebnisses und nach der Geburt unter Einbeziehung betroffener Eltern.

Zweitens sei der Ausbau Familien entlastender Dienste für Eltern behinderter Kinder sowie für Eltern mit Behinderung insbesondere durch den Einsatz einer FamilienhelferIn notwendig. Drittens ist das Pflegegeld für behinderte Kinder behinderungsadäquat anzupassen. In der letzten Legislaturperiode wurde ein Rechtsanspruch für Pflegegeld ab der Geburt gesetzlich festgeschrieben. Die Einstufungspraxis der Länder zeigt jedoch, dass schwerstbehinderte Kinder mit hohem Pflegebedarf nicht immer nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand eingestuft werden. Hier ist ein behinderungsadäquater Rechtsanspruch im Bundespflegegeldgesetz fest zu schreiben.

„Es ist an der Zeit, Eltern mit entsprechender Beratung dahingehend zu unterstützen, damit für sie das Leben mit einem behinderten Kind nicht Isolation und Aussonderung bedeutet, sondern ein gleichwertiges Anrecht auf alle Bereiche des Lebens sichergestellt ist“, so Praniess-Kastner.

Andreas Oechsner, Experte ’Persönliches Budget’, erklärt: „Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag, der einem behinderten Menschen monatlich zur Verfügung gestellt wird. Dieses Geld dient dem behinderten Menschen dazu, ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.“ Das Persönliche Budget sei keine neue Leistung, sondern eine andere Art der Leistungsform, so Andreas Oechsner: „Das Persönliche Budget ist ein Instrument zur gleichberechtigten Teilhabe und es kann die bisher angebotenen Sachleistungen ersetzen.“

„Das Persönliche Budget ist ein optimales Instrument für behinderten Menschen, eigenverantwortlich zu Leben“, so Praniess-Kastner und Huanigg abschließend.

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