Huainigg zur Umsetzung der Konvention: Paradigmenwechsel ist eingeleitet. Wir sind am richtigen Weg

Menschenrechtliche Baustellen heute und nicht morgen beseitigen. Assistenzfonds schaffen!

Franz-Joseph Huainigg (2013)
Müller, Christian

2008 hat das österreichische Parlament die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und damit einen Paradigmenwechsel weg von Mitleid, Fürsorge und Aussonderung hin zu gleichberechtigter Teilhabe, selbstbestimmtem Leben und Inklusion eingeleitet.

Zur Überwachung der Umsetzung wurde im BMASK der Monitoringausschuss eingesetzt, der für die Behindertenpolitik maßgebliche Stellungnahmen verfasst und in öffentlichen Sitzungen Menschen mit Behinderungen aktiv in die Diskussionsprozesse einbezieht. Dafür ist vor allem der Leiterin des Monitoringausschusses, Dr. Marianne Schulze, für ihr Engagement zu danken.

Seit zwei Tagen findet in Genf die Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Konvention statt. Der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, der die Prüfung im Internet live mitverfolgt hat, dazu: „Ich begrüße die transparente und breite gesellschaftliche Diskussion, welche die Staatenprüfung ausgelöst hat. Chancengleichheit, Gleichstellung und Barrierefreiheit sind keine Almosen, sondern grundlegende Menschenrechte. Die Baustellen, die bei der Anhörung offensichtlich geworden sind, müssen heute und nicht morgen beseitigt werden!“

„Eine unerträgliche Diskriminierung ist für mich, wenn junge Menschen aufgrund ihrer Behinderung und des Mangels an einer geeigneten Pflegestruktur in einem Altenheim leben müssen“, erklärt Huainigg, „damit raubt man ihnen Lebensperspektiven und jegliche Form der gesellschaftlichen Teilhabe“. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, ebenso wie bei jenen Mängeln, die sich bei den Kontrollbesuchen der Volksanwaltschaft aufgetan haben: „Problematischer Freiheitsentzug gepaart mit fehlenden Beschwerdemöglichkeiten und der teilweisen Entmündigung durch Sachwalterschaften statt einer unterstützten Entscheidungsfindung sind beispielhafte Baustellen, wo dringender Änderungsbedarf besteht“, so der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen.

Die klaren Ziele der UN-Konvention zur Inklusion müssen in Österreich dringend umgesetzt werden. „Schulische Inklusion ist für Kinder mit Behinderung lebensentscheidend, Vorurteile werden abgebaut oder entstehen erst gar nicht, vor allem auch nichtbehinderte Kinder profitieren vom selbstverständlichen Umgang miteinander“, sagt Huainigg und ortet Verbesserungsbedarf. „Es ist für mich beispielsweise völlig unverständlich, wenn ein dreijähriges Kind in Wien aufgrund von Diabetes keinen Kindergartenplatz bekommt“, sagt Huainigg und fordert eine Änderung im GuKG, welches vorsieht, dass nur Pflegefachkräfte Insulinspritzen durchführen dürfen. „Inklusion braucht auch die notwendige Flexibilität und die entsprechenden Rahmenbedingungen, die sich nach den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und nicht nach berufsständischen Interessen ausrichten.“

Huainigg fordert die rasche Umsetzung des Nationalen Aktionsplans, wonach Modellregionen zur schulischen Inklusion einzurichten sind. „Bisher blieb das Unterrichtsministerium einen entsprechenden Umsetzungsplan schuldig“, hält Huainigg fest. „Nur ein Prozent aller Schülerinnen und Schüler hat eine Behinderung, aber vier bis sechs Prozent aller Schülerinnen und Schüler besuchen eine Sonderschulklasse. Aus dieser Rechnung wird klar, dass vor allem Kinder mit Migrationshintergrund zu behinderten Kindern gemacht werden“, sagt Huainigg und fordert „Sprachförderung statt sonderpädagogischer Förderung. Die Sonderschule hat sich zu einer Aussonderungs-Institution entwickelt, hier braucht es einen bildungspolitischen Paradigmenwechsel“.

„Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig persönliche Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben ist“, erzählt Huainigg. „Während mit der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ein Erfolgsmodell zur beruflichen Integration geschaffen worden ist, ist die persönliche Assistenz im Freizeitbereich ein Fleckerlteppich an Leistungen und Mängeln“. Huainigg fordert hier die Länder auf, mit dem Bund eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen und schlägt einen Assistenzfonds nach dem Modell des Pflegefonds vor. „

Wir dürfen dabei aber nicht übersehen, dass in den letzten Jahren schon richtungsweisende Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention geschaffen worden sind“, sagt Huainigg und führt auf der „Haben-Seite“ der Bilanz einige Erfolge an:

Im Bundesbehindertenbeirat nehmen seit der letzten Sitzung auf Initiative der Lebenshilfe Österreich und Huainigg erstmals Menschen mit Lernschwierigkeiten teil. – Das Justizministerium hat ein Pilotprojekt zur „Unterstützten Entscheidungsfindung“ gestartet und plant eine Reform der Sachwalterschaft. – Erstmals wurden in Österreich zwei blinde Richter bestellt. – Im Rahmen der „PädagogInnenbildung Neu“ wurde gesetzlich festgelegt, dass Studierende mit Behinderung nun auch die Pädagogischen Hochschulen absolvieren können. – Eine Stellungnahme des Monitoringausschusses zur inklusiven Entwicklungszusammenarbeit war die Basis für einen mit breiter Mehrheit beschlossenen Entschließungsantrag. – Behindertenvertreterinnen und -vertreter wurden bei zahlreichen Gesetzwerdungsprozessen, wie dem Diskriminierungsverbot bei Versicherungen, involviert.

„Es gibt noch lange keinen Grund zum Jubeln, geschweige denn, sich zurückzulehnen. Im Gegenteil: Die UN-Konvention gibt klare Ziele vor und es bedarf noch vieler Anstrengungen, diese zu erreichen“, sagt Huainigg und meint abschließend: „Ärmel aufkrempeln! Auf dem Weg, den wir eingeschlagen haben, ist noch viel zu tun!“

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