Huainigg: Schulische Integration behinderter Jugendlicher in der 9. Schulstufe wichtiger Schritt

Teilqualifizierung soll in berufsbildenden Schulen erprobt und mittelfristig ins Regelschulwesen übernommen werden

Franz-Joseph Huainigg
ÖAAB

„Der Schlüssel zur selbstverständlichen Teilhabe behinderter Menschen am Leben, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert, liegt im gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern“, meint Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Das ist in Österreich bis zur 8. Schulstufe bereits gut im Regelschulwesen verankert. Nunmehr werden die Schulversuche zur Integration in der 9. Schulstufe an den Polytechnischen Lehrgängen und den einjährigen Haushaltungsschulen auch ins Regelschulwesen übernommen, was der ÖVP-Sprecher für behinderte Menschen als längst notwendigen Schritt erachtet.

Im Anschluss an die Pflichtschule wurden bisher über 5.000 Lehrverträge auf Basis der integrativen Berufsausbildung abgeschlossen. Dies spiegelt den großen Bedarf an weiterführenden Angeboten wider.

„Die positiven Erfahrungen der Berufsschulen sollen nun in den berufsbildenden Schulen durch die Möglichkeit einer Teilqualifizierung weiterentwickelt und erprobt werden – mit dem Ziel, schulische Integration in berufsbildenden Schulen mittelfristig im Regelschulwesen zu verankern“, bezieht sich Huainigg auf den parteienübergreifenden Entschließungsantrag, der heute vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde.

Huainigg führt weiters aus: „Ziel ist es, Jugendlichen mit Körper- und/oder Lernbehinderungen individuell angepasste Ausbildungen zukommen zu lassen, um ihnen dadurch realistische Berufsperspektiven zu ermöglichen. Außerdem ist intensiv daran zu arbeiten, den Anteil der Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss zu senken und die Jugendbeschäftigung durch die Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule bzw. eines Ausbildungsprogramms sowie den Erhalt eines Lehrplatzes zu sichern. Entscheidend ist, den Blick auf die Fähigkeiten und nicht auf die Defizite der Jugendlichen zu lenken“.

Huainigg hofft auf eine rasche Umsetzung des beschlossenen Entschließungsantrages, der vorsieht, die Expertise zum Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen sowie die Erfahrungen des Clearings und der integrativen Berufsausbildung in die Ausarbeitung und Überprüfung der neuen Ausbildungsmöglichkeiten einfließen zu lassen. Die Bildungsgarantie, zu der sich die Bundesregierung bekennt, muss auch für behinderte Jugendliche gelten.

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