Huainigg fordert striktere Regelung bei Spätabtreibungen wie in Deutschland

Postkartenkampagne der "Aktion Leben" unterstützenswert

eCard: Ein Mensch kann niemals ein Schaden sein
Aktion Leben

Unsere Medien- und Konsumgesellschaft stellt Schönheitsideal, Karriere und Selbstverwirklichung des Einzelnen in den Vordergrund, während alles, was nicht der Norm entspricht, wie Behinderungen, in Frage gestellt wird. „Hier ist ein gesellschaftspolitischer Umdenkprozess erforderlich, der sich auch in unserer Gesetzgebung widerspiegeln muss“, sagt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen anlässlich der heutigen Präsentation der Postkarten-Kampagne der „Aktion Leben“.

Er setzt sich deshalb für die Streichung der Eugenischen Indikation ein: „Die Möglichkeit, ungeborene Kinder – vor allem Kinder mit Behinderungen – bis kurz vor der Geburt rechtmäßig zu töten, obwohl keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren vorliegt, ist nicht hinnehmbar“, stimmt Huainigg mit dem deutschen CDU-Behindertensprecher Hubert Hüppe überein.

Der deutsche Bundestag hat gestern, Mittwoch, mit klarer Mehrheit für eine striktere Regelung von Spätabtreibungen gestimmt. „Hier sollte sich Österreich dem Vorbild Deutschlands anschließend“, plädiert Huainigg.

Weiters fordert Huainigg eine Änderung im Schadenersatzrecht und spielt damit auf mehrere OGH-Urteile an, die mit ihrer unterschiedlichen Wertung von behindertem und nicht-behindertem Leben für Aufregung sorgten: In einem Fall wurde den Eltern eines behinderten, ungewollten Kindes Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz zugesprochen. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde die Klage der Eltern abgewiesen. Der Unterschied: Es handelte sich um ein nicht-behindertes, ungewolltes Kind. Das Argument des OGH: Ein gesundes Kind kann kein Schaden sein.

„Die Folgen einer solchen Wertung durch OGH-Richter sind bedenklich“, erklärt Huainigg und ergänzt: „Ärzte und Eltern geraten zunehmend unter Druck. Mediziner beraten aufgrund der genannten OGH-Urteile schon beim geringsten Verdacht auf Behinderung zur Abtreibung.“

Huainigg fordert eine Änderung im Schadenersatzrecht nach französischem Vorbild: „In Frankreich können Ärzte nur für Schäden haftbar gemacht werden, die sie auch verursacht haben. Eine fehlerhafte Diagnose bei der Pränataldiagnostik wäre nur ein Behandlungsfehler, wenn die Behinderung aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers entstanden ist. Oder wenn durch die frühzeitige Diagnostik auch eine wirksame Therapie möglich gewesen wäre. Ansonsten liegt kein einklagbarer Behandlungsfehler bei der Geburt eines behinderten Kindes vor. Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind“, erklärt Huainigg, der auch für eine Bedenkzeit nach einem

„auffälligen“ Befund bei der Pränataldiagnose eintritt und ein Recht auf psychosoziale Beratung, die nicht vom abtreibendem Arzt durchgeführt werden darf, fordert.

„Den werdenden Eltern müssen Perspektiven eröffnet werden, wie das Leben eines behinderten Menschen aussieht und welche Fördermöglichkeiten es gibt“, erklärt Huainigg abschließend und fordert auf, die Postkarten-Kampagne der Aktion Leben zu unterstützen. Die Postkarten sollen unter dem Motto „Ich bin einzigartig. Sie auch?“ Spitzenpolitiker zu einer raschen Änderung im Schadenersatzrecht bewegen.

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