Huainigg: Behinderte Menschen als Opfer von Gewalt und Missbrauch schützen

Die vom Monitoring-Ausschuss für die Rechte behinderter Menschen geforderten Maßnahmen im NAP umsetzen

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Behinderte Menschen haben ein signifikant höheres Risiko, Gewalt und Missbrauch ausgesetzt zu werden. Ich halte es daher für ein wichtiges Signal, dass sich der Monitoring-Ausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seiner heutigen Sitzung mit diesem Thema auseinandersetzt. Dabei geht es nicht nur um Bewusstseinsbildung, sondern auch um die Erarbeitung konkreter Maßnahmen, wie Missbrauch in Zukunft verhindert und vorgebeugt werden kann“, sagt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen heute, Donnerstag.

Behinderte Menschen werden in wesentlichen Gesellschaftsbereichen wie Bildung oft benachteiligt und haben deshalb vielfach ein schlecht ausgebildetes Bewusstsein für ihre eigenen Rechte. Die Möglichkeit, Grenzen zu setzen, wird nicht zuletzt dadurch erschwert, dass sie oft in Abhängigkeit von anderen Personen leben.

„Gerade in Wohnheimen und betreuten Einrichtungen erhöht sich das Risiko, Opfer struktureller Gewalt zu werden“, sagt Huainigg und weist darauf hin, dass große Wohneinrichtungen potentiell gewaltfördernd wirken, während kleinere Strukturen von Experten als gewaltsenkend eingestuft werden.

„In jedem Fall ist Kontrolle das zentrale Element, denn Menschen mit Behinderungen leben oft in so genannten geschlossenen Systemen“, erklärt der Abgeordnete zum Nationalrat. Er betont, dass nach wie vor Statistiken und Forschung über das Ausmaß, die Ursachen und die Auswirkungen von Gewalt und über wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt fehlen.

Abschließend weist Huainigg darauf hin, dass die UN-Konvention das Verständnis von Rechten behinderter Menschen als Menschenrechte fördert.

„Zentral ist hier jedoch, dass die Betroffenen ihre Rechte kennen und einfordern. Ich fordere daher Sozialminister Hundstorfer auf, im Nationalen Aktionsplan vorbeugende Maßnahmen und Kontrollmechanismen zum sexuellen Missbrauch von behinderten Menschen aufzunehmen“.

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