Gross und (k)ein Ende?

"Vor allem im ostösterreichischen Raum hat ja jeder Psychiater eine Beziehung zu Herrn Gross gehabt, weil er Jahrzehnte hindurch die Psychiatrie dominiert hat."

Heinrich Gross
APA

Diese Aussage stammt von Staatsanwalt Michael Klackl, dem Anklagevertreter im Prozeß gegen den Psychiater Dr. Heinrich Gross.

Bekanntlich hatte ein Sachverständigengutachten dem Angeklagten Verhandlungsunfähigkeit attestiert. Mit einem Fernsehinterview, das Gross im Beisein seines Anwaltes Nikolaus Lehner direkt nach Verhandlungsende dem ORF gegeben hatte, löste er Verwirrung aus:

Darin hatte der 84jährige minutenlang Fragen zu seiner Tätigkeit als Anstaltsarzt „Am Spiegelgrund“ beantwortet und keineswegs einen verwirrten oder desorientierten Eindruck vermittelt.

Dem Staatsanwalt waren daraufhin Zweifel an der Verhandlungsunfähigkeit des Heinrich Gross gekommen:

„Ein Sachverständiger aus dem deutschsprachigen Ausland“ wird nun ein zweites Gutachten erstellen, nach dessen Vorliegen in wenigen Wochen neuerlich über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten entschieden werden soll.

Der grüne Abgeordnete Karl Öllinger meinte dazu: „Der Respekt gegenüber den Opfern der Mordanstalt Spiegelgrund gebietet es, daß jeder Zweifel über die vorhandene oder nicht vorhandene Verhandlungsfähigkeit von Gross ausgeschaltet wird. Das ist man den Opfern schuldig.“

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