Gross klagte „Presse“ und blitzte ab

Die Presse: Richter: "Leser waren informiert"

Heinrich Gross
APA

Wie „Die Presse“ berichtet verzeichnet der frühere NS-Arzt Heinrich Gross in einem Rechtsstreit mit der „Presse“ einen weiteren Mißerfolg: Ein Antrag auf Entschädigung, den der 84jährige wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung angestrengt hatte, wurde abgewiesen.

„Es war ein kurzer Prozeß. Schon nach rund einer Viertelstunde fällte Richter Friedrich Forsthuber vom Grauen Haus die Entscheidung: „Der gegen die ,Presse‘ gerichtete Antrag wird abgewiesen.“ Gross habe auch die Verfahrenskosten zu tragen. Gross hatte sich durch die in der „Presse“ veröffentlichte Ankündigung des Filmes „Spiegelgrund“ in seiner Unschuldsvermutung verletzt gefühlt. Dort war von den „Spätfolgen jener Verbrechen“ die Rede, die Gross an den Kindern der früheren NS-Anstalt „Am Spiegelgrund“ verübt habe. Gross, der derzeit der Beteiligung am neunfachen Kindesmord angeklagt ist, wollte von der „Presse“ eine Entschädigung kassieren.“, informiert „Die Presse“ weiter.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich