„Gleichbehandlung auf österreichisch“

Am Mittwoch, den 26. Mai 2004, wurde vom Nationalrat das Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zeigen sich über das Gesetz und die Nichtbeachtung des Themas in den Medien enttäuscht.

Flagge Österreich
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„Während die Beschlussfassung des neuen Tierschutzgesetzes auf großes Medienecho stieß, ist das ebenfalls diese Woche verabschiedete neue Gleichbehandlungsgesetz, durch das Menschen nicht nur vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sondern nun auch aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung geschützt werden sollen, den Medien kaum einer Erwähnung wert gewesen.“ bemängeln in einer gemeinsamen Presseaussendung verschiedene NGOs, darunter ZARA und HOSI Wien.

Entgegen den Erwartungen vieler NGOs findet sich im nun beschlossenen Gesetzestext doch die eine oder andere Forderung wieder. „Besonders erfreulich“ – so die NGOs in ihrer Aussendung – erscheint in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz auf den von engagierten Vereinen gegründeten „Klagsverband“ verweist, der Personen bei der gerichtlichen Geltendmachung ihres Rechts auf Nichtdiskriminierung unterstützt. Dadurch wurde einer vehementen Forderung der NGOs nachgekommen. Positiv erwähnt wird auch, dass der problematisierte Begriff der „Rasse“ weggefallen ist.

„Vielen andern Einwänden wurde jedoch nicht Rechnung getragen“ halten die Vertreter der NGOs fest. So werden durch das Gesetz verschiedene Schutzniveaus und Opferkategorien eingeführt, indem außerhalb der Arbeitswelt das Diskriminierungsverbot nur bezüglich Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit gilt.

Fast vier Jahre hat es gedauert, bis Österreich die beiden Antidiskriminierungsrichtlinien, denen es bereits im Jahr 2000 auf europäischer Ebene zugestimmt hat, nun in österreichisches Recht umgesetzt hat. „Von einer hohen Priorität dieses Themas kann man in diesem Zusammenhang wohl nicht sprechen.“ lautet die Kritik der NGOs. Das Gleichbehandlungsgesetz tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft.

In Bezug auf Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ist ein entsprechendes Gesetz nach wie vor ausständig.

„Um Diskriminierung in Österreich nachhaltig zu bekämpfen, wäre es nicht nur notwendig, tatsächlich abschreckende Sanktionen einzuführen, sondern auch ein Umdenken in der Bevölkerung zu fördern: Diskriminierung schadet nicht nur den Personen, gegen die sie sich richtet, sondern der Gesellschaft als Ganzes und nicht zuletzt dem Ruf Österreichs.“ wird abschließend festgehalten.

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