Gehörloser Fußballfan bekommt Recht

Erstes Urteil wegen fehlender Untertitelung in Österreich

Gerichtsurteil - Hammer
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Bei fehlenden Untertiteln handle es sich um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, zu diesem Urteil ist das Handelsgericht Wien jüngst aufgrund der Klage eines gehörlosen Mannes gekommen, der vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern vertreten wurde.

Der Mann hatte die vom ORF im Jahr 2009 produzierte DVD „100 Jahre Sturm Graz“ gekauft, konnte sie aber nicht verstehen, weil keine Untertitel vorhanden waren.

„Es handelt sich hier um das erste Urteil wegen fehlender Untertitelung, das wir in Österreich haben“, erklärt Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey. Dem Rechtsspruch sei deshalb eine besondere Bedeutung beizumessen. „Das Urteil ist ein klarer Beweis dafür, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht hingenommen werden kann“, so Frey.

Eine Einschätzung, die auch das Gericht teilt und sich dabei auf das Behindertengleichstellungsgesetz beruft. Der Richter kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Kosten für die Untertitelung keinen unzumutbaren finanziellen Aufwand für den ORF bedeutet hätten.

Dem Kläger wurden vom Gericht Euro 700,- Schadenersatz zugesprochen. Er hätte sich einen höheren Betrag erwartet, so Frey: „Der zuerkannte Schadenersatz ist vor allem deshalb gering, weil der ORF seit 2006 gesetzlich verpflichtet ist, seine Produkte barrierefrei zu gestalten.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der ORF hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen.

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