Fristenregelung: Die übliche Nicht-Diskussion.

In den vergangenen Jahren haben wir öfters erlebt, wie das Thema Fristenregelung in den Medien behandelt wurde. Diskutiert wurde eigentlich nie, stattdessen wurden dem politischen Gegner Argumente übersandt.

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Die Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) hatte – laute APA – beim „Forum Alpbach“ im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik-Diskussion betont: „Schon jetzt dürfen in Österreich Embryonen, bei denen durch eine Genanalyse ein schwere geistige und körperliche Schädigung nachgewiesen wurde, bis zum Geburtstermin abgetrieben werden, eine Rechtslage, die ich angesichts unserer Geschichte als eugenische Indikation für sehr verbesserungswürdig halte.“

Reflexartig kam die wütende Stellungnahme der SPÖ: „Frauenministerin Rauch-Kallat hat sich mit ihren Aussagen für eine Verschärfung des Abtreibungsrechtes beim Forum Alpbach endgültig geoutet, dass sie für Probleme von Frauen kein Verständnis hat. Die Ministerin argumentiert wider besseren Wissens sehr unseriös, wenn sie behauptet, es wird bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben, und sie unterstellt damit den Frauen leichtfertiges Vorgehen“, empörte sich SPÖ-Bundesfrauensekretärin und SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer gegenüber dem SPÖ-Pressedienst und weiter: „Am in Österreich erreichten Standard mit der Fristen- und Indikationslösung darf auf keinen Fall gerüttelt werden.“

Und nun?
Wie immer wird nun höchstwahrscheinlich eine Seite der anderen unterstellen, dies oder jenes zu wollen oder nicht bereit zu sein dies oder jenes anzuerkennen. Ändern wird sich wieder nichts. Es wird wieder kein vernünftiges Gespräch oder gar eine konstruktive Diskussion entstehen.

Sicher dürfte nur sein, dass behinderte Föten – im Gegensatz zu nichtbehinderten Föten – nicht geschützt werden. Das ist eine Wertung des Staates, über die die Behindertenorganisationen seit mehr als 10 Jahren eine Diskussion führen wollen, um sie endlich zu beenden.

Leider dürfte eine Diskussion nicht möglich sein.

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