Frauenrechte sind Menschenrechte

CEDAW gilt als die Magna Charta der Frauenrechte. Doch warum ist dieser völkerrechtliche Vertrag so bedeutend?

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Welchen Einfluss auf die heimische Gleichstellungspolitik hatten die zwei Individualbeschwerden aus Österreich, die vor das CEDAW-Komitee gebracht wurden?
Diese Fragen haben wir Silvia Ulrich von der Universität Linz gestellt. Die CEDAW-Expertin beleuchtet in Teil 6 unserer Artikelserie die Frauenrechtskonvention.

Die Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women) wurde 1982 von Österreich ratifiziert. So wie für die meisten internationalen Konventionen gibt es auch für CEDAW ein Fakultativ- oder Zusatzprotokoll, das den Weg für Individualbeschwerden frei macht und im Jahr 2000 von Österreich ratifiziert wurde.

Magna Charta der Frauenrechte

CEDAW wird immer wieder als „Magna Charta“ der Frauenrechte bezeichnet. Silvia Ulrich, Vorständin am Institut für Legal Studies der Johannes Kepler Universität in Linz, weiß warum: „CEDAW ist das erste Menschenrechtsdokument, das speziell auf die Unrechtserfahrungen von Frauen abstellt und den vollen und gleichberechtigten Genuss der universellen Menschenrechte auch für Frauen einmahnt“, erklärt sie.

Die Frauenrechtskonvention verlange von den Vertragsstaaten umfassende Maßnahmen zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen und betreffe sämtliche Lebensbereiche vom Erwerbsleben über die politische Partizipation bis zu Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur. (Den gesamten Artikel finden Sie auf der Homepage des Klagsverbandes.)

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