Frankreich: easyJet zu 70.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Zusätzlich erhielten drei Betroffene noch je 2.000 Euro Schadenersatz. Schon wieder wurde diskriminierendes Verhalten von easyJet gerichtlich geahndet.

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Die Fluggesellschaft easyJet wurde wegen Diskriminierung behinderter Kunden von einem Gericht in Paris zu einer Geldstrafe in der Höhe von 70.000 Euro verurteilt. (Siehe auch Bericht der BBC)

Dies ist nicht die erste Verurteilung der in diesem Punkt schon mehrfach bestraften Fluggesellschaft.

Bei dem am 9. Dezember 2011 eingeleiteten Verfahren klagten drei Fluggäste mit einer Behinderung, die von easyJet in Paris nicht befördert wurden, weil sie nicht in Begleitung waren.

Die von einer französischen Behindertenorganisation eingebrachte Beschwerde wurde nun von einem Gericht entschieden. Die drei Betroffenen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

„Wir sind enttäuscht und traurig“, wird easyJet-Anwalt Philippe Van der Meulen auf sueddeutsche.de zitiert.

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