FPÖ-Hofer: Öffentlicher Dienst säumig bei Einstellungspflicht Behinderter

Ausgerechnet der öffentliche Dienst sei säumig bei der Einstellung Behinderter und zahle lieber die sogenannte Ausgleichstaxe, kritisierte heute der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer.

Norbert Hofer
FPÖ

Laut Behinderteneinstellungsgesetz muss pro 25 Bediensteten ein Behinderter angestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich „freizukaufen“.

Säumig, so Hofer seien gleich vier Bundesländer – Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und Salzburg.

Hier trete der groteske Fall ein, dass sich die betroffenen Bundesländer mit Steuergeld, von der gesetzlichen Verpflichtung Behinderte einzustellen, freikaufen würden, kritisierte Hofer, der forderte diesen Unsinn abzustellen. „Wenn es ein Bundesland nicht schafft die Quote zu erfüllen, so muss der Posten eben frei bleiben“, zeigte Hofer eine Alternative auf.

Ziel dieses Gesetzes sei es, behinderten Menschen eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu geben, so Hofer, der nicht versteht, dass sich hier ausgerechnet der öffentliche Dienst vor dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe drücke.

Besonders begehrt, berichtete Hofer, seien Posten im Portierbereich, die jedoch derzeit vor allem durch brave Parteigänger von Rot und Schwarz besetzt seien, die keine Behinderung aufweisen würden.

„Mehr soziale Verantwortung und weniger Postenschacher und Freunderlwirtschaft wäre angebracht“, forderte Hofer.

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