FPÖ-Fichtenbauer begrüßt Korrektur des Justizministeriums zu „wrongful birth“

Aus der Tatsache der Geburt eines Menschen kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden

Logo der FPÖ
FPÖ

Mit großer Befriedigung hat FPÖ-Justizsprecher NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer die Nachricht der beabsichtigten Gesetzesänderung vom Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis genommen, wonach bekannt gegeben worden sei, dass das Schadenersatzrecht dahingehend korrigiert werde, dass ein behindertes Kind nicht als Schadensfall zu behandeln sei.

Fichtenbauer selbst hat dazu zwei Initiativanträge mit den entsprechenden Vorschlägen zur Gesetzesänderung sowohl in der letzten als auch in der laufenden Gesetzgebungsperiode eingebracht, deren Kernsatz lautet: „Aus der Tatsache der Geburt eines Menschen kann ein Schadenersatzanspruch nicht abgeleitet werden.“ Freilich sollten davon ärztliche Kunstfehler bei der Geburtshilfe selbst nicht berührt werden. Diese Anträge finden nun offenbar weitgehend im Gesetzesvorschlag des Justizministeriums Deckung.

Diese Absicht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, „wrongful birth“ eine legistische Korrektur zuzuführen, war und ist dem Justizsprecher der FPÖ ein zutiefst ethisches Anliegen.

„Mit der vom Obersten Gerichtshof eingeschlagenen Schadenersatzjudikatur kann und konnte man sich keinesfalls im Einklang finden, wenn man nicht durch die Hintertür „lebensunwertes Leben“ in der österreichischen Rechtsprechung akzeptieren wollte. Daher ist es aufs äußerste zu begrüßen, dass nunmehr auch das Bundesministerium für Justiz den aufgezeigten legistischen Weg zu beschreiten beabsichtigt“, so Fichtenbauer abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich