Folge 4: „Urteilsandrohung: bis zu 30 Jahre!“

Rollend, rasant und rabiat durch Wien und den Rest der Welt

Symbolbild: Ronja Rollerbraut

NEIN, ich werde dieses Urteil nicht (!) ohne Widerspruch annehmen …

… dachte ich mir als erstes, als ich den aktuell vorliegenden Wiener Etappenplan zum „Abbau baulicher Barrieren“ (vgl. § 10 Wiener Antidiskriminierungsgesetz) gelesen habe.

Da wurden eine Liste von öffentlichen Gebäuden erstellt, drei Prioritätsstufen eingeführt und dann „Kreuzerl“ vergeben. Die Übergangsfristen erstrecken sich bis zu 30 Jahren.

Das heißt, wir sprechen hier vom Jahr 2042, bis zu dem laut Plan alle Vorhaben umgesetzt werden sollten. Da ist sogar mir als Ronja im ersten Moment die Kinnlade heruntergefallen. Die „Kreuzerl“ erinnern mich irgendwie ans „Schifferl-Versenken“, das einst beliebte Kinderspiel, um so manche Schulstunden abzukürzen. Aber hier handelt es sich wohl leider nicht um ein Spiel, vielmehr kommt es mir auf den zweiten Blick wie eine „Urteilsandrohung“ vor. Bis zu 30 Jahre!

Wien in 30 Jahren – quo vadis?

Liebe Männer und Frauen der Wiener Landesregierung, liebe Männer und Frauen in der Behindertenbewegung, machen wir uns bewusst, womit wir es hier zu tun haben, was in 30 Jahren alles passieren kann, in der Weltgeschichte und auch im kleinen Österreich. In Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt, … wird es in einem so langen Zeitraum grundsätzlich viel Veränderung geben. Wollen wir wirklich Vorhaben (und wir sprechen beim Abbau von Barrieren ja letztlich von Menschenrechten!) auf die lange Bank schieben?

Sollen Ziele bei der Umsetzung der Barrierefreiheit aufgeschrieben werden, einen Stempel „1.“ „2.“ und „3. Priorität“ erhalten und dann bis zu 30 Jahre lang in einer Schreibtischschublade verstauben? Ist es nicht umgekehrt wichtig, ein deutliches Signal an zukünftige Generationen zu senden? Österreich und Wien haben mit der UN-Konvention und dem Chancengleichheitsgesetz einen Prozess begonnen, soll dieser jetzt einfach gestoppt werden? Oder noch schlimmer: soll jetzt sogar noch zurück gerudert werden?

Weltmetropole Wien im reichem Österreich

In 30 Jahren bin ich als Ronja bereits 75 Jahre alt! Wahrscheinlich mit vielen langen, grauen Haaren und einem faltigen Gesicht. Die graue Ronja Rollerbraut. Nicht, dass ich auch noch im Alter mobil sein und alle öffentliche Gebäude berollen möchte, aber mich beschleicht so ein mulmiges Gefühl, dass die „Urteilsandrohung von bis zu 30 Jahren“ möglicherweise im Laufe der Zeit verschärft werden kann. Vielleicht wird aus „30 Jahren“ sogar „lebenslang“? 1.100 Gebäude sind betroffen. Das scheint auf den ersten Blick nicht wenig. Die Kosten werden auf rund 160 Millionen Euro geschätzt.

Das ist m.E. verglichen mit anderen Positionen für eine Weltstadt wie Wien in einem der reichsten Länder der Welt verhältnismäßig moderat. Doch was sind eigentlich die wahren Gründe für so eine lange Umsetzungsphase von 30 Jahren? Was hindert die Wiener Landesregierung daran, die Barrierefreiheit, von der letztendlich alle (!) profitieren, zügig umzusetzen?

Auf einer Ansichtskarte habe ich einmal den Spruch gelesen: „Wenn die Welt untergeht, dann fahr nach Wien. Da geschieht alles erst 20 Jahre später.“ Aber das kann ja nicht das offizielle Motto der Weltmetropole Wien sein!

Erinnerung: Konvention der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Behinderte Menschen müssen und wollen jedoch jetzt in öffentliche Gebäude, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wir wollen Kinder mit Behinderung jetzt in Kindergärten schicken, Kinder mit Behinderung haben ein Recht, jetzt eine öffentliche Schule zu besuchen. Behinderte Menschen haben das Recht, jetzt in Amtshäuser, Bibliotheken, … zu kommen.

Unsere Orientierung ist eben das „Wiener Antidiskriminierungsgesetz“. Unsere Orientierung ist eben die von Österreich 2008 ratifizierte „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“. Abbau von Barrieren und Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht.

Abbau von Barrieren – Vorbildwirkung

Und nun zurück zum „Wiener Etappenplan“. Menschen mit Behinderung wollen neben der Mobilität auch einen barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden! Und das muss in einem akzeptablen Zeitraum umgesetzt werden. Das hat auch Vorbildwirkung für alle anderen Geschäfte, Lokale, Gebäude. Von Barrierefreiheit profitieren alle Bürgerinnen und Bürger egal, ob jung oder alt, egal, ob behindert oder nicht, egal, ob mobilitätseingeschränkt oder nicht.

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht

Machen wir uns bewusst, was schon viele engagierte Männer und Frauen in der Behindertenbewegung gesagt haben: „Aus einer Wirtschaftskrise darf keine Menschenrechtskrise werden!“. Wir lehnen das drohende „Urteil“ von bis zu 30 Jahren ab!

Wir verweisen auf die gesetzlichen Grundlagen und fordern daher eine Überarbeitung des Wiener Etappenplans. Wir wollen einen BARRIERENFREIEN ZUGANG zu allen öffentlichen Gebäuden. Behinderte Menschen haben das Recht auf umfassende BARRIEREFREIHEIT.

Unterstützungserklärung – mach mit!

Ob ihr mir als Ronja kritisch oder positiv gegenüber steht, hier geht es um unsere Sache. Unterstützt mein Anliegen und gebt eure Zustimmung in Form eines Kommentars ab. Es soll die längste Kommentarliste in der Geschichte von BIZEPS werden.

BARRIEREFREIHEIT und MOBILITÄT für alle Wiener Bürgerinnen und Bürger. BARRIEREFREIHEIT JETZT!

Bis bald, eure Ronja.

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